Energieausweis
Seit dem 1. Januar 2009 besteht für Wohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht: Bei Vermietung, Verpachtung oder
Verkauf müssen Hausbesitzer den Energieausweis ihres Gebäudes vorweisen können.
Eigentümer eines zu veräußernden oder zu vermietenden Gebäudes müssen Interessenten oder potenziellen
Käufern einen Energieausweis vorlegen, aus dem Rückschlüsse auf die energetische Qualität des Gebäudes
möglich sind. Das gilt seit Juli 2008 für alle bis 1965 gebauten Wohnhäuser, seit Januar 2009 nun auch für
alle jüngeren Wohngebäude. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich denkmalgeschützte Gebäude.
Zwei Ausweis-Varianten
Möglich sind zwei Ausweis-Varianten: Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs in den
vergangenen drei Jahre erstellt. Diese Version berücksichtigt allerdings nur das Nutzerverhalten. Sie ist für den
Hauseigentümer kostengünstiger. Der aufwendigere Bedarfsausweis zielt auf den berechneten Energiebedarf des
Gebäudes unter standardisierten Rahmenbedingungen und ist daher wesentlich aussagekräftiger.
Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten lässt sich grundsätzlich zwischen beiden Varianten wählen. Für
kleinere und ältere Häuser, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 datiert ist – also für Wohngebäude mit
weniger als fünf Wohneinheiten – ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Vorschläge für die energetische Gebäudesanierung
Zusätzlich enthält der Energieausweis Vorschläge zur sinnvollen und wirtschaftlichen Modernisierung eines Gebäudes:
Die Modernisierungstipps geben dem Eigentümer eine sinnvolle Hilfestellung, um seine Energiebilanz zu verbessern, Betriebskosten
zu reduzieren, das Klima zu schützen sowie den Wiederverkaufswert seiner Immobilie zu steigern. Eine Skala von grün bis rot
hilft Mietern und angehenden Eigentümern den künftigen Energieverbrauch für Heizung und Brauchwassererwärmung
abzuschätzen: Liegen die Werte im roten Bereich, gilt es, sich auf hohe Heizkosten einzustellen. Liegen sie dagegen im grünen
Bereich, werden die Ausgaben aller Voraussicht nach überschaubar bleiben. Auch an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ein
Bedarfsausweis diesbezüglich erheblich mehr Aussagekraft besitzt.
Wichtige Informationen zum Energieausweis:
Wer stellt Energieausweise aus?
Immobilienbesitzer finden den passenden Energieausweisaussteller, indem sie sich mehrere Angebote einholen und das Preis-/Leistungsverhältnis
vergleichen. Bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner hilft beispielsweise die Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Auch Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern können wertvolle Hilfestellungen geben.
Energieberater finden Sie auch hier:
Was kostet die Ausstellung eines Energieausweises?
Ein Verbrauchsausweis kostet zwischen 15 und 100 Euro, die bedarfsorientierte Variante ist deutlich teuerer: Je nach Größe des Objekts
können Sie hier mit Preisen zwischen 200 und bis zu 1.000 Euro rechnen.
Verliert ein Energieausweis seine Gültigkeit?
Der Energieausweis verliert nach zehn Jahren automatisch seine Gültigkeit! Wurden energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt,
empfiehlt es sich, ein neues Ausweisdokument ausstellen zu lassen.
Muss bei bestehenden Mietverhältnissen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden?
Die Ausweispflicht bezieht sich auf zukünftige Verkaufs-, Vermietungs-, Verpachtungs- und Leasingangelegenheiten, nicht auf bestehende
Rechtsverhältnisse.

Schritt für Schritt zum Energieausweis.
Literaturempfehlung:
Seit die
Energieeinsparverordnung (EnEV) zur Ausstellung von Energieausweisen für einen
Großteil der Immobilien verpflichtet, steht Käufern und Mieter, aber auch Verkäufern oder Vermietern ein Instrument für
die Beurteilung des Energieverbrauchs eines Objektes zur Verfügung. Energieausweise sind für den Laien jedoch nicht immer leicht
verständlich. Das Buch Energieausweise verstehen hilft, eine Immobilie mit Blick auf ihren Energieverbrauch richtig
einschätzen zu können.
Walter Burgtorff, Energieausweise verstehen – Technik-Kosten-Konsequenzen, 90 Seiten, Preis: 19 Euro.
Fraunhofer IRB Verlag
Mehr Informationen unter:
www.baufachinformationen.de
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