Firmeninsolvenzen – Bauherren sollten nicht vorschnell handeln

Im Zuge zunehmender Firmeninsolvenzen im Baugewerbe warnt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) betroffene Verbraucher vor voreiligen Entscheidungen in dieser misslichen Lage. Jede scheinbar schnelle Lösung birgt ein zusätzliches Risiko, das sorgfältig abgewogen werden muss. Nur durch eine genaue rechtliche Prüfung aller verfügbaren Optionen können Verbraucher den besten Weg aus einer Insolvenz finden.

18.04.2024
Symbolbild Firmeninsolvenzen
Foto: Pixabay

Gehen Firmen insolvent, werden den betroffenen Kunden nicht selten Aufhebungsverträge zur Abwicklung vorgelegt. Bauherren sollten diese keinesfalls ohne Prüfung durch einen Fachanwalt unterzeichnen. „Vorsicht ist zunächst immer geboten. Denn der Vertrag berücksichtigt zumeist einseitig die Interessen des Unternehmens“, so Florian Becker, Geschäftsführer des BSB. Eine bessere Option könne eventuell sein, selbst aktiv zu werden, um schnell aus dem Vertrag auszusteigen und sich um eine andere Baufirma zur Weiterführung der Bauarbeiten zu bemühen. Becker erklärt hierzu: „Um den Vertrag kündigen zu können, ist es wichtig, die insolvente Baufirma in Verzug zu setzen. Ziel ist es, schnell die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung zu erwirken.“

Ein hohes Risiko besteht für Kunden insolventer Baufirmen auch, wenn sie Vereinbarungen zur Fortsetzung der Bauarbeiten unter neuen Bedingungen unterzeichnen sollen. Becker warnt: „In solchen Fällen ist äußerste Vorsicht geboten, da die Bauherren oft auf wichtige Ansprüche verzichten sollen. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen." So könne es vorkommen, dass die Betroffenen sich z.B. zu generellen Nachtragszahlungen in ungewisser Höhe bereit erklären oder sich auf intransparente Fertigstellungsfristen einlassen sollen.

Grundsätzlich rät der BSB Bauherren und allen betroffenen Verbrauchern bei Alarmzeichen für eine Insolvenz oder im Falle des Eintritts einer Firmenpleite unverzüglich juristische Unterstützung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu suchen. Nur so können sie effektiv ihre Rechte absichern und die für sie passende Lösung finden. Der BSB stellt darüber hinaus einen Ratgeber online zur Verfügung, der die wichtigsten Fragen im Insolvenzfall zusammenfasst und Hinweise auf mögliche Handlungsoptionen liefert.

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