Zehn geldwerte Tipps zu Fördermöglichkeiten, die jeder nutzen kann!

27.01.2012 – 2012 stehen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm ca. 1,5 Mrd. Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das energieeffiziente Bauen und Sanieren von Wohngebäuden zur Verfügung.

TIPP 1:BAFA-Zuschuss für Vor-Ort-Beratung:

Eine Vor-Ort-Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit 360 Euro für ein EFH gefördert.

TIPP 2: KfW-Zuschuss für qualifizierte Baubegleitung:

Die KfW unterstützt die energetische Fachplanung und Baubegleitung für Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus. Ein Energieberater wird mit 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro je Vorhaben bezuschusst.Auch energieeffizienten Einzelmaßnahmen werden gefördert.

TIPP 3: BAFA-Zuschuss für Solar:

Eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird derzeit mit 90 Euro je m² Kollektorfläche bezuschusst. Für eine energieeffiziente Solarpumpe gibt es 50 Euro. Wird gleichzeitig eine neue, energieeffiziente Brennwertheizung installiert, zahlt das BAFA einen Kesseltauschbonus von 500 Euro.

TIPP 4: BAFA-Zuschuss für Wärmepumpen:

Eine bei der BAFA-gelistete Wasser/Wasser-Wärmepumpe, mit einer Leistung bis 10 kW wird beispielsweise mit 2.400 Euro bezuschusst. Für eine elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe mit einer Nennwärmeleistung von 20 kW kann ein Zuschuss von 900 Euro beantragt werden. Gefördert werden Anlagen im Gebäudebestand. Wer gleichzeitig eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung installiert, erhält einen Kombinationsbonus von 500 Euro.

TIPP 5: BAFA-Zuschuss für Mini-BHKW (Mini-Blockheizkraftwerke)

April 2012 werden KWK-Anlagen bis 20 kW bezuschusst. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme zum Heizen des Gebäudes genutzt. Je nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt, erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignete Mikro- und Mini BHKW mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro.

TIPP 6: Einspeisevergütung für Solarstrom:

Je nach Standort und Größe einer Photovoltaik- Anlage wird derzeit jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent vergütet. Die nächste, gesetzlich festgelegte  Senkung wird Anlagen betreffen, die ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb gehen.

TIPP 7:KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen:

Für besonders energieeffiziente Einzelmaßnahmen beispielsweise im Bereich der Dämmung oder neuer Fenster, gibt es bundesweit einen Investitionszuschuss von 7,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.750 Euro je Wohneinheit. Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen ebenfalls als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst u.a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.

TIPP 8: KfW-Darlehen zum energieeffizienten Sanieren:

Zur Förderung umfangreicher Sanierungsmaßnahmem hat die KfW als Förderstufen die KfW-Effizienzhaus-Standards eingeführt. Derzeit gibt es 5 Typen von Effizienzhäusern, die unterschiedlich stark gefördert werden. Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt dabei an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zu einem Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau und umso vorteilhafter die Konditionen zur Förderung. Sanierungen zum KfW-EH 115, KfW-EH 100 und KfW-EH85, sind erreichbare Ziele im Gebäudebestand, KfW-EH70 und KfW-EH55 gelten dabei größtenteils für den Neubau. Aktuell werden über das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ Finanzierungsmöglichkeiten zum vorteilhaften Effektivzinssatz ab 1,0 % in Verbindung mit Tilgungszuschüssen von bis zu 12,5 % angeboten (Stand 01/20112)

TIPP 9: KfW-Zuschuss oder Darlehen für Denkmäler:

Zum 1. April plant die KfW zudem ihr Förderprogramm um das Effizienzhaus-Niveau Denkmal zu erweitern. Zukünftig wird es bei Baudenkmälern hauptsächlich darauf ankommen, dass durch die Sanierung der jährliche Primärenergiebedarf sinkt, ohne am Gebäude eine komplette Fassadendämmung durchführen zu müssen. Nach derzeitiger Planung sind denkmalgeschützte Objekte sowie für das Stadtbild bedeutende Altbauten förderfähig, auch wenn sie den EnEV-Standard für Neubauten um bis zu 60 Prozent überschreiten. Die KfW plant sowohl eine zinsgünstiges Förderdarlehen von 1,0 Prozent effektiv zzgl. einem Tilgungszuschuss von 2,5 Prozent, als auch einen Investitionszuschuss in Höhe von 10 Prozent der Förderfähigen Kosten.

TIPP 10: KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen:

Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard kann alternativ zum Darlehen auch der Investitionszuschuss genutzt werden. Auch hier gilt: Je energieeffizienter der Wohnraum nach der Sanierung, desto mehr Geld gibt es vom Staat. Bei Erreichen eines KfW-Effizienzhaus bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit (10 Prozent der förderfähigen Kosten). Ein KfW-Effizienzhaus 55 wird mit bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit (20 Prozent der förderfähigen Kosten) bezuschusst.

Neben dem Bund treten Bundesländer, Landkreise, Kommunen und Energieversoger als Fördergeber immer weiter in den Vordergrund. 90 Prozent der Förderungen sind kommunale, meist leicht zu beantragende Bargeld-Zuschüsse von Städten und Gemeinden. Hier werden mitunter zu 20-30 Prozent der Investitionskosten, insbesondere für energieeffiziente Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Ebenfalls sind Lärmschutz, die Schaffung von Wohnraum oder Modernisierungsmaßnahmen zum altersgerechten Wohnumfeld kommunale Förderschwerpunkte.

Auch 2012 gibt es wieder staatliche Zuschüsse für Hauseigentümer.

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