Bauversicherungen: Das sollten Sie wissen

Versicherungen helfen, ein begonnenes Bauvorhaben erfolgreich zu Ende zu bringen, sollte einmal nicht alles so glatt laufen, wie ursprünglich geplant.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden Bauherren. Sie wird benötigt, wenn ein Haus gebaut, eine bestehende Immobilie saniert, an- oder umgebaut oder ein Grundstück erworben werden soll.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Grundsätzlich gilt: Die Haftungs- und Sorgfaltspflicht des Bauherrn erstreckt sich auf Schäden, die durch eine schlecht gesichert Baustelle oder herabfallende Teile entstehen, genauso wie auf entstandene Schäden durch Arbeiten von unzureichend qualifiziertem Personal.
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, ist ebenfalls der Bauherr verantwortlich. Verkehrssicherungspflicht nennen Juristen die Pflicht, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder duldet – also der Bauherr – steht auch für die daraus entstehenden Schäden ein, wenn zumutbare Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen wurden. Ein Warnhinweis, nutzt, rein rechtlich gesehen, bei einem Unfall auf Ihrem Grundstück nichts. Stattdessen sehen Sie sich mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert. Wurde eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, bezahlt diese berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. In letzter Instanz trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch die Gerichtskosten. Unerheblich ist dabei, ob das Verfahren gewonnen oder verloren wurde. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung hat damit die Funktion einer kleinen Rechtsschutzversicherung. Der Einmalbeitrag dieser Versicherung ist abhängig von der Bausumme und von den veranschlagten Eigenleistungen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird meist für eine Zeit von bis zu zwei Jahren abgeschlossen.

Bauhelferunfallversicherung

Helfen Freunde beim Hausneu- oder umbau, kann das eine Menge Geld sparen. Allerdings muss der Bauherr die Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anmelden, ansonsten drohen Bußgelder. Neben der Anmeldung ist er verpflichtet, genau über die geleisteten Arbeitsstunden Buch zu führen. Nach diesen richtet sich der Beitrag für die Bauhelfer-Unfallversicherung. Außerdem muss der Bauherr für die Sicherheit der Helfer sorgen. Dazu gehören Schutzausrüstung und Absturzsicherungen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Bau-Berufs-Genossenschaft bei einem Unfall Ersatzansprüche geltend machen.
Bauhelfer-Unfallversicherungen gibt es prinzipiell in zwei verschiedenen Varianten: Genannt werden müssen die einzelnen Bauhelfer bei der „Bauhelfer-Versicherung mit Namensnennung“. Die Helfer müssen auf dem Versicherungsschein eingetragen werden. Allerdings darf der Bauherr dann auch nur diese Personen arbeiten lassen, da der Versicherungsschutz nur für die genannten Helfer gültig ist. Eine „Bauhelfer-Versicherung mit Namensnennung“ ist in der Regel günstiger als die „Bauhelfer-Versicherung ohne Namensnennung“. Nachteil ist die mangelnde Flexibilität. Eine „Bauhelfer-Versicherung mit Namensnennung“ empfiehlt sich daher nur dann, wenn von vornherein klar ist, wer beim Bau hilft.
Einer „Bauhelfer-Unfallversicherung ohne Namensnennung“ benötigt lediglich die Anzahl der Helfer, nicht deren Namen. Automatisch werden alle Helfer auf der Baustelle versichert, wenn die Zahl der Helfer nicht die auf dem Versicherungsschein eingetragene Anzahl überschreitet. Bei beiden Varianten der Bauhelfer-Unfallversicherung sind Bauherr und Ehepartner mitversichert

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung gilt als Kaskoversicherung für den Bauherren. Sie schützt sowohl den Bauherren als auch das Bauunternehmen vor unvorhersehbaren Schäden, die während der Bauzeit auftreten können. Dazu zählen Schäden, die durch „höhere Gewalt“ verursacht werden, beispielsweise Hochwasser und Sturm. Schäden, die durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches verursacht werden, deckt die Versicherung in der Regel ebenfalls ab. Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung gilt üblicherweise für die gesamte Bauzeit des Objektes.
Nicht in der Bauleistungsversicherung inbegriffen sind insbesondere Schäden durch Feuer, beispielsweise bei einem Blitzeinschlag. Diese sogenannten Feuerrisiken werden durch die Feuerrohbauversicherung abgedeckt. Die Feuerrohbauversicherung wird während der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versicherern angeboten. Nach dem Einzug wird die Feuerrohbauversicherung in eine reguläre Immobilienversicherung umgewandelt.

Haftung bei Insolvenz

Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft müssen Bestandteil eines Vertrages sein und durch den Bauträger von seiner Bank eingeholt werden. Wird keine Bürgschaft erbracht, ist Vorsicht geboten. Informationen über den Baupartner können vorab auch beim Handelsregister oder dem zuständigen Insolvenzgericht eingeholt werden. Besitzt der Bauträger eine Konkursversicherung, gilt dies als Gütesiegel für das Unternehmen. Diese Versicherung garantiert, dass das Gebäude fertiggestellt wird. Zusätzlich beinhaltet sie eine fünfjährige Gewährleistung, sollte der Bauträger in Konkurs gehen.
Tritt der Ernstfall ein und ein Unternehmen kann seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, muss der Bauherr den Baustatus von einem vom Bauunternehmer unabhängigen Berater dokumentieren lassen. Dieser belegt, welche bereits bezahlten Leistungen nicht mehr ausgeführt wurden.
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Vor Baubeginn abgeschlossene Versicherungen dienen dem Schutz des Bauherrn.
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