Die Bundesregierung plant den großen Wurf. Beim Thema Heizen könnte sich für Hauseigentümer ab nächstem Jahr so einiges ändern.
Mehr Klimaschutz und weniger Abhängigkeit von Energieimporten aus den Krisenregionen dieser Welt: Mit einer umfassenden Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) will der Gesetzgeber sowohl Häuslebauer als auch Heizungsmodernisierer dazu verpflichten, sich von fossilen Brennstoffen zu lösen und ihre Wärmeerzeugung möglichst schnell auf erneuerbare Energien umzustellen. In diesem Sinne plant die Bundesregierung, dass ab 1. Januar 2024 jedes neu installierte Heizsystem zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Was genau kommt da auf Hauseigentümer zu?
Das endgültige Aus für fossile Heizsysteme wurde schon des Öfteren vorhergesagt. Aber auch dieses Mal ist die Sorge vor einem generellen Öl- oder Gasheizungsverbot unbegründet. Gemäß den Plänen der Bundesregierung sollen Hauseigentümer durch die GEG-Reform nicht gezwungen werden, einen funktionstüchtigen Öl- oder Gaskessel auszusortieren. Vielmehr ist vorgesehen, bereits installierte Heizungsanlagen auch über den 1. Januar 2024 hinaus Bestandsschutz zu gewähren. Fossile Heiztechnik darf auch weiterhin repariert werden. Die Austauschpflicht für alte Heizkessel nach 30 Dienstjahren wird aber nach wie vor gelten. Das bedeutet, dass für eine Heizungsanlage, die der Schornsteinfeger stilllegt, die neue 65-Prozent-Regelung greift und die Wärmeerzeugung dann überwiegend regenerativ erfolgen muss. Bei einer sogenannten Heizungshavarie, einem irreparablen Defekt des Heizsystems, sieht das neue GEG eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren vor, bis die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen für den Hauseigentümer verpflichtend wird. In solch einem Fall erlaubt das GEG, dass vorübergehend wieder ein fossiles Heizsystem eingebaut werden darf, bei dem es sich auch um ein gebrauchtes Modell handeln kann. Des Weiteren wird Hauseigentümern, die die Aussicht auf den Anschluss an ein kommunales Wärmenetz haben, eine Übergangsfrist für das Heizen mit fossiler Wärmetechnik von bis zu zehn Jahren eingeräumt. Für Hauseigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, ist vorgesehen, die Pflicht zur Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen ganz entfallen zu lassen. Zu guter Letzt sollen sich all diejenigen von der Pflicht zum Einbau erneuerbarer Heiztechnik befreien lassen können (Härtefallregelung), für die eine solche Investition finanziell nicht zu stemmen wäre.
Für die Politik ist die Wärmepumpe das Heizsystem der Zukunft. Das sind die Vorteile eines Wärmepumpenheizsystems:
Die praktische Umsetzung der Heizwende gibt es nicht zum Nulltarif. Im Gegenteil. Der Einbau eines neues Heizsystems ist immer mit hohen Kosten verbunden. Daher verspricht die Bundesregierung, den Umstieg auf regenerative Wärmetechnik durch die Vergabe von Fördermitteln so einfach wie möglich zu gestalten. Die Grundlage der Förderstruktur soll wie bisher auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sein. Eine Anpassung an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist angekündigt.
Für den Umstieg von fossiler zu regenerativer Heiztechnik sehen die Pläne zur BEG-Reform bei selbstgenutztem Wohneigentum eine Grundförderung vor. Diese beläuft sich 30 Prozent der Investitionssumme. Zusätzlich können sich Hauseigentümer für den Austausch ineffizienter Heiztechnik einen Klimabonus sichern. Wer zum Beispiel gemäß neuem GEG nicht zum Heizungstausch verpflichtet ist, sein veraltetes Heizsystem aber trotzdem mit regenerativer Heiztechnik modernisieren lässt, soll zusätzliche 20 Prozent Förderung erhalten. Derselbe Bonus ist auch für Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen vorgesehen, beispielsweise für Wohngeldbezieher. Auch wer laut GEG zur Heizungsmodernisierung verpflichtet ist, gleichzeitig aber die neuen gesetzlichen Anforderungen übererfüllt, soll zusätzliche 10 Prozent zu der Grundförderung erhalten. Dasselbe gilt bei einer Heizungshavarie, wenn mit der neu eingebauten Heizung die neuen gesetzlichen Vorgaben über das geforderte Maß hinaus erfüllt werden. Grundsätzlich können diejenigen Hauseigentümer, die nicht über die finanziellen Mittel für die Installation eines regenerativen Heizsystems verfügen, auf die Vergabe zinsgünstiger Förderkredite durch die KfW-Bank hoffen. Eine steuerliche Abschreibung der Investitionskosten für neue Wärmetechnik ist ebenfalls geplant.
Die Pläne für die GEG-Reform sehen vor, niemanden zum Einbau eines bestimmten Heizungstyps zu verpflichten. Vielmehr hat sich die Bundesregierung zur Technologieoffenheit bekannt und lässt Hauseigentümern die Wahl zwischen mehreren Erfüllungsoptionen. So soll der Anschluss an ein Wärmenetz, der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe, einer Stromdirektheizung, einer Hybridheizung, eines Heizsystems auf Solarthermie-Basis oder einer Wasserstoffheizung möglich sein, um die 65-Prozent-Regelung zu erfüllen. Außerdem ist geplant, den Einbau sogenannter „H2-Ready“-Gasheizungen, nämlich Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff-Betrieb umgerüstet werden können, zu gestatten. Allerdings soll dies nur dann möglich sein, wenn der Energieversorger einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für ein Wasserstoffnetz vorlegen kann. Der Einbau von Biomasseheizungen, also einer Holzheizung, soll dagegen nur noch bei einer Heizungsmodernisierung im Gebäudebestand erlaubt werden, aber nicht mehr im Neubau.
Trotz aller Bekenntnisse zur Technologieoffenheit, scheint die Politik längst einen Favoriten auserkoren zu haben. Nämlich die Wärmepumpe. Mit einer Wärmepumpe heizt es sich ohne fossile Brennstoffe. Daraus erwächst ein doppelter Nutzen. Zum einen senkt das die Abhängigkeit Deutschlands von teuren Energieimporten, zum anderen wird der Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emissionen reduziert. Denn den Strom, den es für den Betrieb der vielen neuen Wärmepumpen braucht, sollen zukünftig Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen liefern. Aus einer Kilowattstunde Strom generiert eine Wärmepumpenanlage idealerweise vier bis fünf Kilowattstunden Heizwärme. Den Großteil der benötigten Wärmeenergie gewinnt sie dabei kostenlos und klimaneutral entweder aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser, welche dann auf ein für Heizzwecke verwertbares Temperaturniveau angehoben wird.
Bei einem Neubau kann das Niedertemperaturheizsystem seine Vorteile voll ausspielen. Ein hoher Dämmstandard und eine Flächenheizung machen es möglich. Im Gebäudebestand muss der Einsatz von Wärmepumpen jedoch etwas genauer betrachtet werden. Kritiker warnen schon jetzt, dass in einem unsanierten Altbau ohne ausreichendem Dämmschutz und Fußbodenheizung Hauseigentümern die Heizkostenfalle drohen könnte. Vor dem Umstieg auf ein Wärmepumpenheizsystem muss daher auf jeden Fall eine ergebnisoffene Prüfung erfolgen. Klar ist aber schon jetzt: Wer sich also für den Heizungstausch mit einer Wärmepumpe interessiert, macht mit zusätzlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen keinen einen Fehler.
Ob die Reform des GEG in der von der Bundesregierung ausgearbeiteten Fassung in Kraft tritt, ist noch nicht klar. Derzeit durchläuft diese nämlich noch das parlamentarische Verfahren. Änderungen durch den Bundestag sowie Bundesrat sind möglich und auch wahrscheinlich. Für Hauseigentümer, die den Einbau eines neuen Heizsystems planen, ist dies eine äußerst unbefriedigende Situation. Eines ist aber jetzt schon sicher. Heizen mit Öl und Gas wird für die Verbraucher in den nächsten Jahren immer teurer werden. Ein Grund dafür ist der EU-Emissionshandel, der für die Durchsetzung der Klimaschutzziele die Preise für fossile Brennstoffe ab 2027 kontinuierlich steigen lassen wird. Ein weiterer Kostentreiber könnten Kursanstiege an den globalen Energiemärkten sein. Wer sich heute für ein neues Heizsystem entscheiden muss, ist also bestens beraten, auch ohne gesetzlichen Druck auf regenerative Heiztechnik zu setzen.
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