Wenn's in den eigenen vier Wänden zu eng wird, muss neuer Platz geschaffen werden. Dipl.-Ing. Dirk Rosenkranz, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V., erklärt, auf was Sie bei Ausbau oder Anbau achten müssen.
Haben Sie auch das Gefühl, Ihr Zuhause platzt aus allen Nähten? Dann muss neuer Wohnraum her! Wer in seinem Wohnhaus dafür die Ausbaureserven im Dachgeschoss oder Keller nutzen kann, ist gut dran. Allerdings ist eine Menge zu beachten, wenn es darum geht neuen Wohnraum zu schaffen. Neben der gestalterischen Planung ist das Vorhaben technisch zu prüfen und auch baurechtlich zu genehmigen. Fachleute müssen angeheuert werden, um zu überprüfen, ob das Bauvorhaben überhaupt machbar und wirtschaftlich ist. Bauschäden, Schimmel und unnötige Wärmeverluste gilt es vorzubeugen. Und die gesetzlichen Anforderungen sind auch noch zu erfüllen. So ist zum Beispiel gesetzlich vorgeschrieben, die Statik des Dachstuhls und der Geschossdecke vor einem Ausbau zu prüfen, die Schall-, Wärme- und Brandschutzbedingungen in den neuen Wohnräumen einzuhalten oder den Keller, der zum Hobbyraum umfunktioniert werden soll, vor eindringender Feuchtigkeit aus dem Erdreich zu schützen.
Apropos Gesetze: Jedes Bundesland hat eigene Regeln und Vorschriften zur Genehmigung von Bauvorhaben, die in der Landesbauordnung geregelt sind. Grundsätzlich sind Veränderungen an der Außenhülle des Gebäudes, dauerhafte Nutzungsänderung der Wohnfläche und statische Eingriffe genehmigungspflichtig. Änderungen an der Dachfläche durch den Einbau neuer Dachfenster oder Dachgauben müssen demnach ebenso genehmigt werden wie der Ausbau eines Kellerraums zu Wohnzwecken. Für Altbauten, die unter Denkmalschutz stehen, gelten besondere Bedingungen und Auflagen. Der erste Weg nach der Entscheidung für den Ausbau sollte deshalb in die Bauberatung des ansässigen Bauamtes führen. Hier bekommen die Eigentümer erste wichtige Tipps und Anregungen.
An die zukünftigen Räume, die beispielsweise als Wohn- oder Schlafzimmer, Hobbyraum, Home-Office oder auch als Badezimmer mit Sauna genutzt werden sollen, werden unterschiedliche gestalterische Ansprüche gestellt. Beispiel Raumhöhe und Fensterfläche: Für Räume „zum ständigen Aufenthalt von Personen“ werden in der Landesbauordnung Bedingungen für die erforderliche Raumhöhe, Belichtung und Belüftung gestellt. In der Regel beträgt die geforderte Raumhöhe 2,30 Meter und die Fensterfläche sollte bei Wohnräumen mindestens zehn Prozent der Grundfläche eines Raumes ausmachen. Schließlich gefällt es den wenigsten Menschen in einem dunklen Keller ohne Fenster zu hausen, in dem man beim Laufen den Kopf einziehen muss. Aber es gibt Ausnahmen: Bäder, Hobbyräume, Flure und Abstellräume werden nicht zu den Aufenthaltsräumen gezählt. Hier sind also keine besonderen Anforderungen an die Raumhöhe oder Belichtung gegeben.
Wer neuen Wohnraum gewinnen möchte, sollte bei Ausund Anbauten darauf achten, Flucht und Rettungswege anzulegen. Ein erster und ein zweiter Rettungsweg ist pro Geschoss vorzusehen. In noch nicht erschlossenen Dach- oder Kellergeschossen muss deshalb als erster Rettungsweg eine geeignete Treppe angelegt werden. Als zweiter Rettungsweg dient ein ausreichend großes Fenster. Für den Dachbereich gibt es zum Beispiel bauaufsichtlich zugelassene Dachflächenfenster, die sich im Notfall vertikal öffnen lassen und so hoch und breit sind, dass die Feuerwehr mit Atemgeräten ins Haus gelangen kann. Bei flach geneigten Dächern ist zudem ein Trittrost auf dem Dach einzuplanen, damit die Feuerwehr eine Leiter anlegen und das Dach begehen kann.
Unbewohnte Dach- und Kellerräume in älteren Gebäuden sind in der Regel nur unzureichend bis gar nicht gedämmt. Beim Ausbau zu Wohnzwecken ist der Eigentümer und Bauherr gesetzlich verpflichtet, die aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung einzuhalten. Ein Energieberater oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Wärme- und Schalldämmung kann die erforderlichen Maßnahmen rechnerisch kalkulieren und vorgeben. Das betrifft zum Beispiel die Dämmeigenschaften und -stärken. Wer einen Dach- oder Kellerausbau plant, wird in der Regel nicht ohne die Hilfe eines Tragwerksplaners, beziehungsweise Statikers, auskommen. Eine Statik, in der unter anderem die Geschossdecken, Dachsparren und Dachgauben berechnet werden, muss spätestens vor Baubeginn vorliegen. Auch Deckendurchbrüche für die Geschosstreppe und Abfangungen von tragenden Wänden für größere Fensteröffnungen berechnet der Statiker und gibt vor, welche Stahlträger einzubauen sind.
Der kleine Exkurs zeigt, dass es zu einem sehr komplexen Vorhaben werden
kann, neuen Wohnraum im Dach- oder Kellergeschoss zu gewinnen.
Verbraucher sollten sich auf den Rat von Experten verlassen, um den
Ausbau zu meistern und zum gewünschten Ergebnis zu führen. Architekten,
qualifizierte Handwerksbetriebe wie auch unabhängige Bauberater des
Bauherren-Schutzbundes e. V. bieten hierfür ihre Leistungen an. Sie
werden Bauherren auch helfen, die Kosten für die Planung und die
Ausführung durch Handwerker zu ermitteln oder die Materialkosten
abzuschätzen, wenn das eine oder andere in Eigenleistung ausgeführt
werden soll.
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