Sicherheit auf Baustellen ist das oberste Gebot. Zu Recht, denn Baustellen bergen aufgrund verschachtelter Arbeitsabläufe und unterschiedlicher architektonischer Segmente eine Vielzahl unsichtbarer Gefahren. Gerade das Zusammenspiel mehrere Bauabläufe in unmittelbarer Nähe zueinander sind ein Krisenherd, dem nicht zu unterschätzende Gefahren entwachsen können.
Unzureichend abgesicherte oder aufgrund von Zeitdruck mangelhaft aufgestellte Gerüste sind für die Arbeiterschaft eine große Gefahrenquelle. Auch herumliegendes Werkzeug kann schnell schwere Unfälle zur Folge haben – hier sind besonders Füße in Gefahr, die durch das Nichttragen von Sicherheitsschuhwerk großen Verletzungsgefahren ausgesetzt werden. Des Weiteren stellen elektrisch angetriebene Maschinen, die unsachgemäß angeschlossen, nicht korrekt abgesichert oder defekt sind, eine Gefahr für Leib und Leben dar. Unbefestigte und rutschige Gehwege, nicht sichtbare Löcher im Boden und Baugruben, Abgründe und Treppen ohne Geländer gehören ebenso wie unsachgemäß gelagerte Chemikalien zu den großen Gefahrenpotenzialen jeder Baustelle. Dass Baufahrzeuge nur von entsprechend geschultem Personal gefahren werden sollten, liegt auf der Hand. Weitere Informationen zur Baustellenverordnung finden Sie hier.
Für nahezu alle möglichen Gefahren die auf Baustellen lauern gibt es entsprechende Warnhinweisschilder, die gut sichtbar angebracht wesentlich zur Sicherheit auf der Baustelle beitragen. Gerade der Gebrauch von Symbolen gewährleistet die unabdingbare Allgemeinverständlichkeit. Zu den Wichtigsten Warnhinweisschildern zählen die Folgenden:
Das Sicherheitsschuhwerk mit Sicherheitssohle und Stahlkappe schützt den Fuß und der Schutzhelm bewahrt seinen Träger vor Verletzungen durch herab fallende Gegenstände. Die entsprechende Schutzkleidung sollte nicht zu weit sein und trotzdem Bewegungsfreiheit gewährleisten. Hosen sollten mit Protektoren in den Bereichen der Knie, und der Schienbeine versehen sein, während Schulterklappen und Handschuhe den Schutz vervollständigen. Grundsätzlich gilt, dass die Kleidung der individuellen Tätigkeit angepasst sein muss.
Es kann keine absolute Sicherheit auf Baustellen geben. Aber es ist möglich mit konsequenter Umsetzung einfacher Richtlinien das Risiko von Verletzungen auf ein Minimum zu reduzieren. Neben den individuellen Schutzmaßnahmen der Arbeiterschaft wie dem Tragen von Sicherheitsschuhen, Schutzkleidung und Warnwesten, sowie dem Gebrauch des obligatorischen Schutzhelms, gehört es zu den Pflichten des Bauherrn und der ausführenden Bauunternehmer das Gelände durch Warnhinweise zu sichern.
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