Der aufgeheizte Immobilienmarkt in Deutschland macht das Bauen oder den Kauf einer Immobilie zu einer kostspieligen Angelegenheit. Zu teuer für viele junge Familien. Für etwas Entspannung in Sachen Wohnungsnot soll nun das Baukindergeld sorgen. Hurra-wir-bauen erklärt Ihnen, ob Sie Anspruch auf die staatliche Förderung haben und wie Sie das Baukindergeld beantragen können.
Egal, ob Sie ein eigenes Haus bauen beziehungsweise eine Immobilie oder Eigentumswohnung erwerben möchten: das neu eingeführte Baukindergeld erleichtert Familien und Alleinerziehenden den Einzug in die eigenen vier Wände.
Auf das Baukindergeld haben Mütter und Väter von mindestens einem Kind Anspruch. Dabei können nicht nur Ehepaare mit Kindern die Förderung für sich reklamieren, sondern auch Alleinerziehende, Lebenspartner, die keine Ehe geschlossen haben, oder Partner aus einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wichtig ist, dass bei einem Antrag für das Baukindergeld nur Kinder berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung unter 18 Jahre alt sind und für die Kindergeld ausbezahlt wird. Des Weiteren ist entscheident, dass sich das Haushaltseinkommen auf maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro bei jedem weiteren Kind beläuft. Das neue Zuhause muss außerdem zum Stichtag der Antragstellung auf Baukindergeld die einzige Wohnimmobilie sein.
Achtung! Das Baukindergeld ist zeitlich befristete und läuft Ende des Jahres 2020 aus. Bis spätens 31. Dezember 2023 kann dann noch ein Antrag auf Förderung gestellt werden, vorausgesetzt es liegt eine Baugenehmigung vor, die bis Ende 2020 erteilt wurde.
Achten Sie zudem auf die Einhaltung aller Fristen: innerhalb von drei Monaten nach Einzug, als Nachweis gilt die Meldebestätigung Ihrer Gemeinde, muss der Antrag auf Baukindergeld bei der KfW-Bank eingegangen sein.
Bei einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro und einem Kind erhalten Sie pro Jahr 1.200 Euro Baukindergeld von der KfW-Bank ausbezahlt. Auf zehn Jahre gerechnet, so lange wird die Förderung nämlich gewährt, summiert sich das Baukindergeld auf 12.000 Euro. Bei zwei Kindern darf sich Ihr maximales Haushaltseinkommen auf nicht mehr als 105.000 Euro belaufen, um pro Jahr 2.400 Euro Zuschuss zu erhalten. Bei drei Kindern sind es jährlich bereits 3.600 Euro, die an Sie ausbezahlt werden. Übrigens ist die Anzahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss beantragen können, nicht begrenzt.
Bei der Antragstellung wird als Haushaltseinkommen Ihr Durchschnittseinkommen des vorletzten und des vorvorletzten Jahres zu Grunde gelegt. Demnach sind für Anträge auf Baukindergeld, die im Jahr 2018 gestellt werden, das Haushaltseinkommen von 2015 und 2016 maßgeblich.
Übrigens stehen für das Baukindergeld Bundesmittel in festgeschriebener Höhe zur Verfügung. Das heißt, dass die Förderung nur so lange ausbezahlt werden kann, bis die Mittel erschöpft sind. Sobald Sie jedoch Ihren Antrag auf Baukindergeld bei der KfW-Bank gestellt haben, gilt dieses bis zu einer finalen Prüfung als für Sie reserviert.
Anders als bei anderen KfW-Förderprodukten stellen Sie Ihren Antrag auf Baukindergeld erst nachdem Sie Ihr neues Haus oder Ihre Wohnung bezogen haben. Hierfür suchen Sie das KfW-Zuschussportal auf und stellen Ihren Antrag online. In einem ersten Schritt müssen Sie sich dort als Neukunde registrieren und ein Registrierungsformular ausfüllen. Um Ihre Identität nachzuweisen, stehen Ihnen eine Video-Identifizierung oder Postident in einer Filiale der Deutschen Post zur Verfügung. Um Ihren Antrag auf Baukindergeld bearbeiten zu können, benötigt die KfW-Bank drei verschiedene Nachweise von Ihnen: Einkommenssteuerbescheide, Meldebestätigung und Grundbuchauszug.
Grundsätzlich wird das Baukindergeld in jedem deutschen Bundesland ausbezahlt. Wenn Sie Ihren Wohnsitz jedoch in Bayern haben, dann dürfen Sie sich über einen attraktiven Bonus freuen: nämlich über das sogenannte „Baukindergeld Plus". Der Freistaat Bayern erhöht das Baukindergeld noch einmal deutlich und legt auf die 1.200 Euro des Bundes zusätzliche 300 Euro pro Kind drauf. Das Baukindergeld Plus können Sie bei der BayernLabo beantragen. Außerdem besteht noch ein zusätzlicher Anspruch auf die Bayerische Eigenheimzulage.
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