Lastenzuschuss – Kindergeld sinnvoll einsetzen

Viele Menschen haben in der Corona-Krise Angst, ihre Immobilie zu verlieren. Denn was passiert, wenn das Einkommen ganz oder zeitweise wegbricht, Zinsen und Tilgung aber weiter jeden Monat bezahlt werden müssen? Neben vielen Hilfsangeboten, die jetzt erst noch auf den Weg gebracht werden müssen, sollten die bereits existierenden nicht vergessen werden, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB): Ebenso wie Mieter haben auch Immobilieneigentümer unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Wohngeld. Es heißt in diesem Fall „Lastenzuschuss“.

25.04.2024
Außenansicht Maxime 700 von Viebrockhaus
Maxime 700 – Idyllisches Landhaus mit verspielten Elementen. Foto: Viebrockhaus

Der Lastenzuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und muss danach wieder neu beantragt werden. Die Antragsformulare gibt es bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle bei Kreis oder Kommune. Ob jemand zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld er bekommt, das hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung vor allem durch den Baukredit. Bei der Belastung mit berücksichtigt werden auch eine Bewirtschaftungspauschale für Instandhaltungs- und Betriebskosten in Höhe von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr, die zu zahlende Grundsteuer und auch Verwaltungskosten. Keine Rolle spielt dagegen die Größe des Wohnraums; selbstgenutztes Wohneigentum wird beim Wohngeld nicht als Vermögen betrachtet. Die Größe des Wohnraums kann sogar über die Bewirtschaftungspauschale die Förderung erhöhen. Antragsberechtigt sind nicht nur private Bauherren, sondern unter anderem auch Inhaber von Genossenschafts- oder Stiftswohnungen, ebenso Eigentümer von Eigentumswohnungen, auch Erbbauberechtigte oder Menschen mit Wohn- und Nießbrauchrechten. Beziehen die Eigentümer allerdings bereits andere staatliche Leistungen, in denen die Kosten einer angemessenen Unterkunft bereits enthalten sind, wie Sozialhilfe oder Grundsicherung, können sie keinen Lastenzuschuss erhalten. Das gilt aber nur für die Eigentümer selbst. Beziehen im Haushalt lebende Angehörige solche staatlichen Zuschüsse, können die Eigentümer dennoch den Lastenzuschuss beantragen.
Hilfreich für Bauherren in der Krise ist auch das Baukindergeld. Vorausgesetzt, es wird sinnvoll eingesetzt. Da sich das Baukindergeld nach der Anzahl der Kinder berechnet und nicht nach der Wohnfläche, sollten junge Familien, die jetzt in der Planungsphase sind, versuchen, möglichst flächensparend zu planen. Je kleiner die zukünftige Wohnfläche, umso preiswerter werden Hausbau und spätere Unterhaltung. Dabei geht der Verzicht auf Wohnfläche bei guter Planung nicht zu Lasten des Komforts. Angehende Bauherren sollten sich bei der Entscheidung für Grundrisse, Baustoffe und Ausstattung von ihrem VPB-Sachverständigen beraten lassen. Firmen- und produktneutrale Beratung hilft auch beim Sparen.

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  • Verband Privater Bauherren
    Chausseestraße 8
    10115 Berlin

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