Austauschpflicht für Kaminöfen – Ende 2017 läuft eine Frist ab!

Gerne heizen wir in der kalten Jahreszeit unseren Kaminofen an, um es zuhause warm und gemütlich zu haben. Doch leider sorgt so mancher alte Ofen nicht nur für kuschelige Momente auf dem Sofa, sondern auch für dicke Luft. Stichwort Feinstaub! Bereits 2010 reagierte der deutsche Gesetzgeber auf dieses Problem, und zwar mit einer Austauschpflicht für alte Kaminöfen: Am 31. Dezember 2017 könnte daher für manchen in die Jahre gekommenen Kaminofen die Betriebserlaubnis erlöschen.

20.12.2022
Austauschpflicht für alte Kaminöfen
Mit der Austauschpflicht für Kaminöfen soll in Deutschland der Ausstoß von gesundheitsgefährdendem Feinstaub deutlich reduziert werden. Foto: Alena Ozerova/Fotolia

Zusammenfassung:

  • Mit der Austauschpflicht für Kaminöfen sollen die Feinstaubemissionen deutlich gesenkt werden. Ein technisch veralteter Kaminofen muss stillgelegt werden, wenn keine Nachrüstung mit einem Filter möglich ist.
  • Feinstaub ist laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) verantwortlich für viele Erkrankungen. Außerdem hat sich der Verdacht bestätigt, dass eine erhöhte Feinstaubbelastung die Lebenserwartung verkürzt.
  • Wer Brennholz mit zu hoher Restfeuchte verheizt, erhöht nicht nur den Schadstoffausstoß seines Kaminofens, sondern verringert auch dessen Wirkungsgrad.

Kaminöfen sind in Deutschland so beliebt wie noch nie. Die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Öl- und Gaspreise haben einen regelrechten Boom ausgelöst, der bis heute ungebrochen ist: 2017 waren hierzuland laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit etwa 14 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen im Einsatz. Diese liefern nicht nur preiswerte und klimaneutrale Heizwärme, sondern sind in manchen Regionen Deutschlands auch für eine übermäßig hohe Feinstaubkonzentrationen in der Atemluft verantwortlich. Unbestritten dürfte sein: Wenn mehr Holz verbrannt wird, wird auch mehr Staub ausgestoßen.

Baulexikon

  • Bundesimmissionsschutzverordnung:Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt, unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Grenzwerte legen fest, wie viel Schadstoffe entweichen dürfen. Geregelt ist in der Verordnung daher unter anderem, wie oft und in welchem Umfang eine Anlage aus Immissionsschutzgründen überwacht werden muss.
  • Wirkungsgrad:Der Wirkungsgrad drückt das Verhältnis zwischen zugeführter und abgegebener Leistung aus.

Wie gefährlich ist Feinstaub?

Feinstaub ist schädlich für die Gesundheit. Dabei gilt: Je kleiner die Partikel, desto tiefer können sie in die Lunge eindringen und desto gefährlicher sind sie für die Gesundheit. Schleimhautreizungen, eine erhöhte Thromboseneigung sowie Entzündungen der Luftröhre und der Bronchien können Symptome einer erhöhten Feinstaubbelastung sein. Genauso aber auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder sogar Krebs. Wie Untersuchungen der WHO belegen, verkürzt sich durch die Feinstaubbelastung die durchschnittliche Lebenserwartung der Europäer um 8,6 Monate, die Lebenserwartung der Deutschen sogar um 10,2 Monate. Genug Gründe also für den Gesetzgeber, um dieses Problem mit einer Überarbeitung der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) anzugehen.

Alte Kaminöfen müssen ausgetauscht werden

Laut der aktuell gültigen BImSchV müssen Kaminöfen, die in den Jahren von 1975 bis 1984 hergestellt wurden und die vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwerte nicht einhalten können, bis zum 31. Dezember 2017 ausgetauscht oder mit einem entsprechenden Filter nachgerüstet werden. Am 31. Dezember 2020 sind dann die Kaminöfen der Baujahre 1985 bis 1994 an der Reihe. 2024 folgt dann schließlich der verbindliche Austausch oder die Nachrüstung der Baujahre 1995 bis 31. März 2010. Von dieser Pflicht sind offene Kamine sowie historische Einzelraumfeuerungsanlagen ausgenommen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt beziehungsweise errichtet wurden.

Zeitplan für die Außerbetriebnahme oder für die Nachrüstung alter Kaminöfen:

  • bis 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar: 
    Nachrüstung oder Außerbetriebnahme am 31.12. 2014
     
  • 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984: 
    Nachrüstung oder Außerbetriebnahme am 31.12. 2017
     
  • 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994: 
    Nachrüstung oder Außerbetriebnahme am 31.12. 2020
     
  • 1. Januar 1995 bis zum Inkrafttreten der BImSchV: 
    Nachrüstung oder Außerbetriebnahme am 31.12. 2024
     
Info

Unser Tipp für Sie

Wenn Sie sich eine neue Einzelraumfeuerungsanlage anschaffen, dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie von Ihrem Verkäufer eine Typenbescheinigung erhalten, die dokumentiert, dass Ihr Kaminofen die vom Gesetzgeber geforderten Grenzwerte einhält. Diese Bescheinigung legen Sie Ihrem Schornsteinfeger auf Verlangen vor.

Immer nur trockenes Holz verheizen

Nicht nur technisch veraltete Kaminöfen sind Schuld an den zu hohen Feinstaubkonzentrationen unserer Luft. Auch zu feuchtes Brennholz führt unweigerlich zu verstärkten Schadstoffemissionen. So mutiert auch ein moderner Kaminofen zur Dreckschleuder und sorgt für Ärger in der Nachbarschaft.
Wie die Stiftung Warentest im November 2011 durch eigene Messungen belegen konnte, steigen die Schadstoffwerte rapide, sobald zu feuchtes Holz verbrannt wird. Für eine emissionsarme Verbrennung muss der Brennstoff aber trocken sein, das heißt, eine Restfeuchte von unter 20 Prozent aufweisen. Im Freien gelagertes, luftgetrocknetes Scheitholz hat in der Regel einen Feuchtegehalt von um die 14 Prozent. Dafür muss es etwa zwei Jahre abgelagert werden. Achten Sie darauf, dass die Längsseite Ihres Holzstapels entgegen der Wetterseite ausgerichtet ist. Ein sonniger, gut belüfteter Ort ist ideal. Schichten Sie Ihr Brennholz mit genügend Zwischenraum auf Lagerbalken, so dass kein direkter Kontakt zwischen Erdreich und dem noch feuchten Scheitholz besteht. Die Oberseite des Stapels ist mit einer Plane oder ähnlichem wasserdicht abzudecken.
Übrigens: Das Verfeuern von zu feuchtem Holz geht nicht nur mit erhöhten Schadstoffemissionen einher. Auch der Wirkungsgrad von Kamin- und Kachelöfen gehen in den Keller, sobald der Brennstoff eine zu hohe Restfeuchte hat.

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