Energieausweis – Die gesetzliche Ausweispflicht für Gebäude

In Deutschland ist der Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude schon seit mehreren Jahren Pflicht! Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes und enthält darüber hinaus Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) müssen Hausbesitzer bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf den Energieausweis ihres Gebäudes vorweisen können. Holen Sie sich jetzt alle wichtigen Informationen rund um das Thema Energieausweis.

17.05.2022
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis bei Vermietung und Verkauf einer Immobilie vorzuzeigen.
Der Energieausweis ist Pflicht! Mieter und Käufer einer Immobilie ist der Energieausweis vorzulegen. Verstöße bei der Ausstellung und Verwendung eines Energieausweises sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall| Zur Fotostrecke

Zusammenfassung:

  • Laut EnEV 2014 ist der Energieausweis in Deutschland für alle Wohngebäude Pflicht. Nur denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Ausweis.
  • Den Energieausweis für Wohngebäude gibt es in zwei Varianten: Die EnEV 2014 unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
  • Für modernisierungswillige Eigentümer enthält der Energieausweis auch Angaben zur energetischen Gebäudesanierung, sogenannte Modernisierungsempfehlungen, die den Energieverbrauch senken.
  • Käufer und Mieter liefert der Energieausweis wichtige Informationen, anhand derer sich der zukünftige Energieverbrauch einer Immobilie abschätzen lässt.

Einen Energieausweis für ihr Gebäude benötigen Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen möchten. Einzige Ausnahme bilden denkmalgeschützte Gebäude, für die es keinen Energieausweis braucht. Den Energieausweis gibt es in zwei unterschiedlichen Ausführungen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Energieausweis als Verbrauchsausweis

Der sogenannte Verbrauchsausweis wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs von Gebäuden erstellt. Für die Berechnungen wird der witterungsbereinigte Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser herangezogen. Der Verbrauchsausweis ist weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis, da die Verbrauchswerte zu einem nicht unerheblichen Teil vom individuellen Nutzerverhalten abhängig sind. Für einen Energieausweis, ausgeführt als Verbrauchsauweis, liegen die Kosten bei etwa 100 Euro.
Den Verbrauchsausweis können Eigentümer beantragen, deren Gebäude mindestens fünf Wohnungen umfasst. Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann außerdem für Häuser beantragt werden, deren Bauantrag nach Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahre 1977 gestellt wurde. Des Weiteren ist der Verbrauchsausweis für Gebäude zulässig, die gemäß den Vorgaben der 1. Wärmeschutzverordnung energetisch saniert wurden. Für alle anderen Häuser hat die EnEV 2014 den Bedarfsausweis vorgesehen.

Energieausweis als Bedarfsausweis

Für den sogenannten Bedarfsausweis werden durch einen Energieberater oder einen anderen qualifizierten Aussteller umfangreiche Berechnungen durchgeführt, um den theoretischen Energiebedarf eines Hauses zu ermitteln. Bevor der Energieausweis als Bedarfsausweis erstellt werden kann, wird das Gebäude durch den Experten genau unter die Lupe genommen. Dabei werden unter anderem die Wärmedämmung und die Heizung berücksichtigt, aber zum Beispiel auch Baujahr des Hauses sowie Klimadaten und das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner.
Die Kosten für einen bedarfsorientierten Energieausweis sind deutlich höher als die für einen Verbrauchsausweis: Je nach Aufwand, den der Energieberater für die Ausarbeitung betreiben muss, kann der Preis für den Bedarfsausweis schnell die Marke von 500 Euro übersteigen.

Baulexikon

  • Energieeinsparverordnung:Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist Teil des deutschen Baurechts. Die Energieeinsparverordnung enthält, neben Bestimmungen zum Energieausweis, energetische Mindestanforderungen für einen Neubau, für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Bestandsgebäuden, für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie für die Warmwasserbereitung.
  • Energieberater:Energieberater begutachten und bilanzieren die energetische Qualität von Gebäuden. Außerdem geben sie im Zuge ihrer Energieberatung Ratschläge und Hinweise für die energetische Sanierung eines Altbaus. Hausbesitzer, die einen Energieberater beauftragen, erhalten hierfür eine Förderung. Energieberater sind zudem berechtigt, einen Energieausweis auszustellen.
  • Endenergiebedarf:Die Summe der bereitgestellten Energiemenge, die für die Bereitstellung einer bestimmten Raumtemperatur und die Brauchwassererwärmung über das ganze Jahr hinweg benötigt wird, wird als Endenergiebedarf bezeichnet.
Thermografie-Aufnahme eines Einfamilienhauses
Der Energieausweis trifft ausschließlich Aussagen zum energetischen Ist-Zustand von Gebäuden. Die Umsetzung der Sanierungsvorschläge ist für Eigentümer keine Pflicht. Die Verbraucherzentrale rät Immobilienbesitzern jedoch, ihren Energieverbrauch durch den Einsatz neuer Heiztechnik oder geeigneter Dämmmaßnahme zu reduzieren. Ein unabhängiger Energieberater zeigt die einzelnen Sanierungsschritte am Gebäude auf.

Energieausweise enthalten Modernisierungsempfehlungen

Energieausweise enthalten Modernisierungsempfehlungen zur sinnvollen und wirtschaftlichen Modernisierung von Gebäuden. Diese Empfehlungen geben dem Eigentümer eines Hauses eine sinnvolle Hilfestellung, um die Energiebilanz ihrer Immobilie zu verbessern, den Verbrauch effektiv zu senken, das Klima zu schützen sowie den Wiederverkaufswert des Hauses zu erhöhen.
Käufer und Mieter können anhand einer Skala von grün bis rot ihren künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abschätzen: Liegen die im Energieausweis festgehaltenen Werte im roten Bereich, gilt es, sich auf vergleichsweise hohe Heizkosten einzustellen. Liegen sie dagegen im grünen Bereich, werden die Kosten aller Voraussicht nach überschaubar bleiben. Auch an dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass ein Bedarfsausweis diesbezüglich erheblich mehr Aussagekraft besitzt als ein Verbrauchsausweis!

Apropos Modernisierung: Der Energieausweis verliert seine Gültigkeit nach zehn Jahren – danach muss wieder ein neuer Ausweis ausgestellt werden!

Energieausweis: Ausstellersuche

Eine komplette Liste über zugelassene Energieausweis-Aussteller gibt es leider (noch) nicht. Daher kann sich die Suche mitunter als schwierig erweisen. Laut EnEV 2014 gilt, dass ein Energieausweis nur von hierfür qualifizierten Personen ausgestellt werden darf. Wer Kontakt zu Experten sucht, die Energieausweise erarbeiten und ausstellen dürfen, für den hält die Website der Deutschen Energie-Agentur (dena) eine Liste bereit. Dort sind nur Aussteller vertreten, die von der dena geprüft wurden.

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