Firmenpleite – Bauen mit Happy End?

Immer wieder tauchen Medienberichte von finanziell ruinierten Bauherren auf, die durch die Insolvenz des Baupartners alles verloren haben und in einem halbfertigen Haus ihr Dasein fristen. Wie sich bei Firmenpleiten so etwas vermeiden lässt, berichtet Dipl.-Ök. Rainer Huhle, ehemaliger Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

27.01.2023
Bei der Insolvenz des Baupartners droht das Bauvorhaben zu scheitern.
Bei der Insolvenz des Baupartners droht das Bauvorhaben zu scheitern. Foto: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)

Obwohl in den vergangenen zwei Jahren die Insolvenzen von Unternehmen im Baubereich abgenommen haben, sind sie für private Bauherren noch immer ein großes wirtschaftliches Risiko.

Worin bestehen die größten Risiken für private Bauherren?

Mehr als 16 Prozent der Mitglieder des BSB wurden im vergangenen Jahr mit einer Firmenpleite beim Hausbau konfrontiert. Die Folge sind häufig große finanzielle Schwierigkeiten. Bei Firmeninsolvenzen erleiden laut einer aktuellen BSB-Untersuchung private Bauherren durchschnittlich Verluste in Höhe von 29.000 Euro – ohne Gutachterkosten und Rechtsverfolgungskosten.
Eine Firmenpleite tritt häufig während der Bauzeit auf. Das Bauvorhaben ist dann nicht nur „steckengeblieben“, sondern weist auch zahlreiche Mängel auf. Der Bauherr bleibt also auch auf den Mängelbeseitigungskosten sitzen und sein Bauvorhaben droht zu scheitern. Damit entstehen große Finanzierungslücken, die Baufinanzierung ist gefährdet und es fehlt häufig das Geld, um das Haus fertig zu bauen. Nicht zu vergessen ist auch die große Rechtsunsicherheit.

Können sich Bauherren vor einer Insolvenz des Baupartners schützen?

Klar gesagt: Es gibt für den Hausbau kein „Sorglospaket“. Bauherren können weder eine Insolvenz des Baupartners verhindern, noch sich hundertprozentig vor allen Risiken schützen. Aber jeder Bauherr hat es selbst in der Hand, die wirtschaftlichen Risiken stark zu mindern. Der „Insolvenzschutz“ beginnt bereits vor Unterschrift des Bauvertrages. Die sorgfältige Auswahl des Hausanbieters ist dabei besonders wichtig. Jeder Bauherr muss sich ein konkretes Bild über den künftigen Vertragspartner verschaffen. Seriosität, Fachkompetenz und wirtschaftliche Leistungskraft sind ausschlaggebend. Ein Firmen-Check mit Wirtschaftsauskunft – wie ihn der BSB seinen Mitgliedern anbietet – liefert wichtige Informationen über den Baupartner und gibt Antwort auf die Frage, ob das Bauunternehmen wirtschaftlich in der Lage ist, den Bauvertrag zu erfüllen und das gewünschte Haus zu errichten.
Nur ein ausgewogener und fairer Bauvertrag bietet ausreichend Sicherheit. Deshalb empfehlen wir, den Bauvertrag, einschließlich der Bau- und Leistungsbeschreibung, bautechnisch sowie rechtlich prüfen zu lassen und mit dem künftigen Vertragspartner hart zu verhandeln. Der Vertragsgegenstand muss eindeutig definiert sein. Planung, Bauleistung und Ausstattung des Hauses – also alles was Geld kostet – muss mit Vertragsabschluss vereinbart werden. Nur so hat der Bauherr Kostensicherheit und schützt sich vor Mehrkosten. Der Vertragspreis sollte nicht nur alle Leistungen beinhalten, sondern auch marktgerecht kalkuliert sein und ein günstiges Preis-/Leistungsverhältnis aufweisen. Ist der Bauvertrag geschlossen und startet der Hausbau, bietet eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch unabhängige Bauherrenberater zusätzliche Sicherheit. Sie hilft die Erfüllung des Vertrages und den Bautenstand zu kontrollieren, Baumängel rechtzeitig zu erkennen und Mängelansprüche des Bauherren durchzusetzen.

Welche Bedeutung haben Zahlungsplan und Sicherheiten für Bauherren?

Zahlungspläne am Bau sollten unbedingt so gestaltet sein, dass stets nach Baufortschritt – also erst nach erbrachter mängelfreier Leistung gezahlt wird. Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Bauleistungen sollte der Bauherr nicht akzeptieren. „Vorkasse“ führt im Insolvenzfall zu großen finanziellen Verlusten. Ein Bauvertrag ohne Sicherheitsleistungen des Unternehmers sollte nicht unterschrieben werden. Jeder Unternehmer, der mit einem Verbraucher einen Bauvertrag abschließt, ist gesetzlich verpflichtet, für die mängelfreie Fertigstellung des Hauses eine Sicherheitsleistung in Form einer Fertigstellungsbürgschaft beziehungsweise einer Fertigstellungsversicherung in Höhe von fünf Prozent der Bruttovertragssumme – oder einen Sicherheitseinbehalt in gleicher Höhe – vertraglich zu vereinbaren.

Was sind typische Alarmzeichen?

Die Erfahrungen zahlreicher Bauherren mit der Insolvenz des Baupartners zeigen, dass die Firmenpleite nicht wie der Blitz aus heiterem Himmel kommt. Typische Alarmzeichen können häufige Bauunterbrechungen, das Hinauszögern von Baumängelbeseitigung, das Einstellen der Arbeiten durch Nachunternehmer, geforderte Vorauszahlungen während des Hausbaus und die Nichterreichbarkeit von Bauleiter und Baufirma sein. Solche Alarmzeichen sollte jeder Bauherr ernst nehmen und umgehend unabhängigen Rat suchen.

Was sollen Bauherren bei einer Insolvenz der Baufirma tun?

Welche Möglichkeiten es gibt um sich zu schützen und Risiken zu mindern, hängt davon ab, ob die Firmeninsolvenz bereits vor Baubeginn auftritt, während des Baus oder in der Gewährleistung. Gerade in einer solch schwierigen Situation kommt es darauf an, dass der Bauherr einen klaren Kopf behält, auf keine Versprechungen der Firma eingeht und keine weiteren Zahlungen leistet. Schnelles Handeln ist gefragt. Er sollte einen Rechtsanwalt beauftragen und durch einen Sachverständigen den Bautenstand auf der Baustelle mit allen Mängeln und noch fälligen Restleistungen dokumentieren lassen. Häufig handeln Bauherren bei Firmeninsolvenzen leichtsinnig und beauftragen eine andere Firma. Vorsicht! Das ist gefährlich und birgt erhebliche rechtliche sowie auch finanzielle Risiken. Die Kündigungen von Verträgen – wenn es in der konkreten Situation sinnvoll ist – und die Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern sind Sache des Rechtsanwalts. Der Bauherren-Schutzbund e.V. verfügt über ein bundesweites Beratungsnetz, bietet durch unabhängige Bauherrenberater und Vertrauensanwälte des BSB bautechnische und baurechtliche Beratung an und berät private Bauherren auch bei Firmeninsolvenzen.

Vorschau
  • Bauherren-Schutzbund e.V.
    Brückenstraße 6
    10179 Berlin

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