Neue KfW-Förderung – Fertighäuser profitieren von neuer Förderung

Bauherren energieeffizienter Fertighäuser profitieren von neuen Förderprogrammen der KfW.  Ab dem 1. April 2016 gelten strengere Standards für Neubauten. Damit steigt zugleich der Förderhöchstbetrag, und es gibt attraktive Tilgungszuschüsse. Zudem werden Batteriespeicher für Solarstrom ab dem 1. März 2016 wieder finanziell unterstützt.
28.06.2024
FertighausWelt Wuppertal
In der FertighausWelt Wuppertal können Bauinteressierte die neuen Effizienzhäuser Plus als  Musterhäuser in Fertigbauweise erleben. Foto: BDF
Vom 1. April an liegt die Messlatte für energieeffizientes Bauen höher. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) passt ihr gleichnamiges Förderprogramm an die neue Energieeinsparverordnung an. Für das bisherige KfW-Effizienzhaus 70 wird es dann keine Förderung mehr geben. Wer Fördermittel beantragen möchte, muss sich für ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder für das neu eingeführte KfW-Effizienzhaus 40 Plus entscheiden. Letzteres verfügt zusätzlich über Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sowie einen Batteriespeicher. Mit den Anforderungen an die Gebäude steigt auch der Förderhöchstbetrag, von bisher 50.000 Euro auf dann 100.000 Euro je Wohneinheit. Eine spürbare Entlastung für Bauherren ist der Tilgungszuschuss, der im Fall des KfW-Effizienzhauses 40 Plus ab dem 1. April bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit betragen kann.

„Mehr als die Hälfte aller neu gebauten Fertighäuser gehörten schon im vergangenen Jahr zu den besonders energiesparenden Gebäudeklassen, die ab April gefördert werden. Darunter waren bereits rund 5 Prozent Plus-Energie-Häuser, die mehr Strom erzeugen, als sie verbrauchen, und die über eine Speicherbatterie verfügen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), Dirk-Uwe Klaas. Für genau solche Batterien erhalten Bauherren vom 1. März an bis zu 25 Prozent der Kosten als Zuschüsse aus einem KfW-Programm, das bis Ende 2018 mit 30 Millionen Euro ausgestattet wird. 

Mit der Wärmeschutzverordnung des Jahres 1977 hat der Gesetzgeber erstmals den Bedarf an Heizenergie von Neubauten begrenzt. Die Anforderungen an die Gebäude wurden in der Folge nach und nach verschärft, zuletzt mit der Novelle der Energieeinsparverordnung vom 1. Januar 2016. „Der Stand der Technik moderner Fertighäuser war den Verordnungen stets voraus – und ist es noch immer. Diese Zukunftsfähigkeit ist ein großer Vorteil der Holzfertigbauweise“, so Dirk-Uwe Klaas.

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