Heizungsförderung – Staatliche Hilfen für Heizungsmodernisierung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert über Fördermittel für den Austausch alter Heizungssysteme. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Haushalte, die ihre veralteten Heizanlagen durch energieeffiziente Systeme mit erneuerbaren Energien ersetzen.

28.06.2024
Luft-Wasser-Wärmepumpe Altherma 3 von Daikin
Foto: DAIKIN

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können Zuschüsse und vergünstigte Darlehen bekommen. Dazu müssen sie eine neue Heizung einbauen, die erneuerbare Energien nutzt. In Frage kommen hierfür Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Wärmenetzanschlüsse, zum Beispiel für Fernwärme. Ebenfalls gefördert werden Solarthermie-Anlagen sowie Anlagen, die Wasserstoff nutzen. Dazu zählen Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Gasbrennwertheizkessel. Allerdings wird Wasserstoff in absehbarer Zeit nicht zum Heizen verfügbar sein.

Mehr dazu unter: verbraucherzentrale-energieberatung.de/keine-alternative-zu-erdgas

Für die Förderung einer neuen Heizung müssen die damit versorgten Wohnungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Es werden lediglich die Komponenten gefördert, die tatsächlich erneuerbare Energien nutzen. solarthermische Anlagen, die in der Regel zusätzlich zu anderen Wärmeerzeugern betrieben werden, müssen die 65 Prozent nicht erfüllen, um gefördert zu werden.

Zuschussförderung

Zuschüsse für neue Heizungen werden bei der Förderbank KfW beantragt. Neben der Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben können verschiedene Bonuszuschüsse beantragt werden, so dass die Förderung in Summe bis zu 70 Prozent umfassen kann. Geförderte Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden. Sie müssen bei der Antragstellung bestätigen, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden, und nach Fertigstellung quittieren, dass die geförderte Maßnahme programmgemäß umgesetzt wurde. Neben dem Einbau der neuen Heizung werden auch Umfeldmaßnahmen begünstigt. Dazu zählen etwa der Austausch von Heizkörpern, der hydraulische Abgleich oder Planungskosten.

Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit

Wer für die Umsetzung einer mit Zuschüssen geförderten Maßnahme eine Finanzierung benötigt, kann über die Zuschussförderung hinaus bei der KfW ein Darlehen beantragen.

  • Für einen Heizungstausch, für den ein Zuwendungsbescheid von der Förderbank KfW vorliegt, kann ein Ergänzungskredit in Höhe der förderfähigen Ausgaben, maximal 120.000 Euro, beantragt werden.
  • Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr gibt es für den Ergänzungskredit einen Zinsvorteil.

Warum ein Heizungstausch?

Die alte Heizung muss ausgetauscht werden, wenn ein Weiterbetrieb wegen des Alters der Anlage oder wegen zu hoher Schadstoffemissionen nicht mehr zulässig ist. Auch ein vorzeitiger Austausch kann empfehlenswert sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die alte Heizung einen hohen Wärmeverlust verursacht. Damit für einen hohen Heizenergieverbrauch und hohe Heizkosten sorgt und nicht selten einen unwirtschaftlichen Betrieb nach sich zieht. Ein vorzeitiger Austausch kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn die alte Anlage zwar noch funktioniert, aber häufige Reparaturen notwendig sind.
Wer seine Heizung austauscht, sollte in jedem Fall auf das Heizen mit erneuerbaren Energien umsteigen. Nur dann wird die neue Heizung gefördert. Sinnvoll ist eine Wärmepumpe oder Heizen mit Biomasse. Sofern ein Fernwärmeanschluss möglich ist, gehört dieser ebenfalls zu den empfehlenswerten Maßnahmen.

Anforderungen an geförderte Maßnahmen

Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen gesetzliche Ansprüche übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei neuen Heizungen sind Energieeffizienz und Schadstoffausstoß wesentliche Kriterien.

Empfehlungen von der Energieberatung der Verbraucherzentrale

  • Geförderte Maßnahmen können durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei Eigenleistungen werden ausschließlich Materialkosten erstattet. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausgaben für das benötigte Material müssen von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Expert:innen bestätigt werden.
  • Um eine Förderung zu erhalten, muss vor Beginn der Maßnahme ein Antrag gestellt werden. Dazu wird ein mit einem  Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Bei der Antragstellung von Eigenleistungen sollte der Vertrag weggelassen werden.
  • Anträge für neue Heizungen in selbst genutzten Einfamilienhäusern können bereits gestellt werden. Ab Ende Mai ist die Antragstellung auch in Mehrfamilienhäusern möglich.
  • Ausnahme in diesem Jahr: Förderfähige Vorhaben können bereits jetzt und bis 31. August 2024 durchgeführt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Der Antrag kann bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.

Grundförderung und Bonuszuschüsse

Die Grundförderung beträgt für alle geförderten Heizungen 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für eine neue Heizung in selbst genutztem Wohneigentum kann ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus beantragt werden, wenn eine der folgenden, alten Heizungen ausgetauscht wird:

  • Öl- oder Kohleheizung
  • Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist
  • Gas-Etagenheizung ohne Altersbegrenzung
  • Elektrospeicherheizung

Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus beträgt für alle förderfähigen Heizungen, die bis 2028 eingebaut werden, 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für neue Heizungen in selbst genutzten Wohnungen kann ein so genannter Einkommens-Bonus beantragt werden, wenn das jährliche Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Der Einkommens-Bonus beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für neue Wärmepumpen, die das Erdreich, Grund- oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, oder die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden, kann ein so genannter Effizienz-Bonus beantragt werden. Der beantragte Effizienz-Bonus beträgt 5 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

  • Die Summe von Grund- und Bonusförderungen kann 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
  • Es gibt Obergrenzen für die förderfähigen Kosten, abhängig von der Zahl der Wohnungen:

    • Erste Wohnung: 30.000 Euro
    • Zweite bis sechste Wohnung: 15.000 Euro pro Wohnung
    • Ab der siebten Wohnung: 8.000 Euro pro Wohnung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale steht Ratsuchenden mit ihren Beratungsangeboten zur Seite, um geeignete Heiztechnologien entsprechend der individuellen Bedürfnissen und baulichen Gegebenheiten zu ermitteln. Auch die Frage, ob sich ein vorzeitiger Heizungstausch lohnt, beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Interessierte können sich online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu den aktuellen Fördermitteln und technischen Lösungen informieren. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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