Steuertipp – Handwerkerrechnung absetzen und Steuern sparen

Handwerkerrechnung absetzen und bis zu 1.200 Euro Steuern sparen! Bei Ihrer Steuererklärung können Sie Kosten für Handwerker geltend machen, die Ihnen für Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Eigenheim oder Ihrer Wohnung in Rechnung gestellt wurden. Erfahren Sie jetzt, was Sie alles wissen müssen, um Ihren Steuerbonus beim Finanzamt zu sichern und eine Handwerkerrechnung absetzen zu können.

27.01.2023
Handwerker bei der Badrenovierung
Steuern sparen leicht gemacht! Wer Handwerker bei sich zuhause beschäftigt, kann deren Rechnung bei der nächsten Steuererklärung geltend machen und so den einen oder anderen Euro einsparen. Dabei gilt aber: Nur Lohn- und Arbeitskosten sind von der Steuer absetzbar. Foto: Festool

Zusammenfassung:

  • Eine Handwerkerrechnung abzusetzen, bedeutet pro Jahr eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 Euro für Ihren Haushalt.
  • Um eine Handwerkerrechnung absetzen zu können, müssen Lohn- und Materialkosten getrennt auf der Rechnung ausgewiesen sein.
  • Neben Handwerkerrechnungen werden auch haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer begünstigt.
  • Damit Sie bei Ihrer Steuererklärung eine Handwerkerrechnung absetzen können, muss Sie per Überweisung bezahlt werden.

Handwerker, die mit Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen beauftragt werden, verursachen schnell hohe Kosten – und schmälern Ihr Haushaltsbudget mitunter beträchtlich! Einen Teil der Rechnung können Sie sich jedoch wieder vom Finanzamt zurückholen indem Sie die Handwerkerrechnung absetzen: auf Arbeitskosten, Maschinenkosten und Anfahrtskosten wird Ihrem Haushalt nämlich vom Finanzamt jedes Jahr ein attraktiver Steuerabzug gewährt!

Handwerkerrechnung absetzen und Steuern sparen

Eine Handwerkerrechnung absetzen zu können, lohnt sich: 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro Lohnkosten, also maximal 1.200 Euro pro Jahr, erstattet der Fiskus Hauseigentümern aber auch Mietern, die Handwerkerleistungen in den eigenen vier Wänden in Anspruch genommen haben (vgl. § 35a Abs. 3 EStG). Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Ihnen ausschließlich Lohn- und Arbeitskosten sowie Maschinen- und Anfahrtskosten Ihrer Rechnung auf Ihre Steuern gutgeschrieben werden können. Eine Rechnung über Materialkosten, die Ihnen Ihr Handwerker ausgestellt hat, bedeutet hingegen keinen Steuervorteil. Entscheidend für Sie ist daher, dass Ihr Handwerker seine Lohn- und Materialkosten immer getrennt auf der Rechnung ausweist. Idealerweise sprechen Sie den von Ihnen beauftragten Handwerker bereits im Vorfeld auf diese Thematik an, damit Sie auf alle Fälle in den Genuss der Steuerermäßigung gelangen können.

Bei der Steuererklärung absetzbare Handwerkerleistung

Doch welche Handwerkerkosten kann ich steuerlich absetzen? Eine Übersicht zu Handwerkerleistungen, die Sie bei Ihrer Steuererklärung als Abzug geltend machen können, finden Sie hier:

  • Dach- und Fassadenarbeiten
  • Malerarbeiten in der Wohnung oder außen am Gebäude
  • Fenster- und Türentausch
  • Wartung von Heizungsanlagen: hydraulischer Abgleich, Schornsteinfegergebühren
  • Verlegung von Bodenbelägen: Fliesen, Laminat, Parkett, Teppich
  • Modernisierung von Küche und Badezimmer
  • Gärtnertätigkeiten und Pflasterarbeiten

Handwerkerrechnung: Noch mehr Steuertipps

Um Schwarzarbeit einzudämmen, gewährt der Staat seit einigen Jahren immer weitreichendere Steuervorteile für Handwerkerkosten. Für den Steuerzahler bedeutet das, dass er immer dann mit einem Steuerbonus rechnen kann, wenn er einen Handwerker mit Arbeiten beauftragt. Wenn Sie nachlesen möchten, welche Aufwendungen steuerlich vom Finanzamt begünstigt werden, können Sie dieses im sogenannten Anwendungsschreiben zu § 35a EStG tun. Dort finden Sie eine Aufzählung aller begünstigten und nicht begünstigten Handwerkerleistungen. Übrigens sind für private Verbraucher neben Reparatur- und Modernisierungsarbeiten auch noch sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Dazu gehören zum Beispiel Gartenarbeiten, klassische Hausarbeiten wie Waschen, Bügeln und Putzen aber auch Pflege- und Betreuungsdienstleistungen.

Handwerkerrechnung per Banküberweisung bezahlen

Damit Sie Ihre Aufwendungen für Handwerkerkosten beim Finanzamt überhaupt als Steuerbonus geltend machen können, gilt es zu wissen, dass Sie Ihre Handwerkerrechnungen per Banküberweisung zu begleichen haben. Eine handschriftliche Quittung über eine Barzahlung der Rechnung reicht nicht aus und die Ihnen entstandenen Kosten werden bei Ihrer Steuer nicht berücksichtigt.
Des Weiteren können Sie keine Handwerkerarbeiten steuerlich absetzen, die unter Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel zur Baufinanzierung, zum Beispiel zinsverbilligter Darlehen oder Zuschüsse durch die KfW-Bank oder das BAFA, durchgeführt wurden. Mit dieser Regelung schließt der Gesetzgeber eine Mehrfachbegünstigung für Ihren Haushalt aus. Auch gibt es keinen Steuervorteil für die Kosten einer Handwerkerleistung, die im Rahmen eines Hausneubaus erbracht wurde.

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