Seit 1. Januar 2018 gibt es das neue Bauvertragsrecht. Es bringt privaten Bauherren mehr Transparenz und Verbraucherrechte. Manche Baufirmen halten sich an die neue Gesetzgebung, andere nicht, konstatiert der Verband Privater Bauherren (VPB).
So kursieren zum Beispiel immer noch alte Bauvertragsmuster, die seit Anfang 2018 so nicht mehr verwendet werden dürften. Dies stellen die VPB-Sachverständigen fest, die regelmäßig im Auftrag der VPB-Mitglieder Bauverträge bautechnisch prüfen. Dabei stoßen sie nach wie vor auf Baubeschreibungen, die den Vermerk „Stand 2017“ oder älter tragen. Solche Verträge entsprechen nicht der aktuellen Gesetzgebung. Bauherren sollten sie nicht unterzeichnen, rät der VPB. In den alten Baubeschreibungen fehlen noch viele, für Verbraucher wichtige Hinweise, wie etwa der Fertigstellungstermin oder eventuelle Kostenrisiken, die im Hauspreis noch nicht enthalten sind. Der VPB empfiehlt Bauherren, den Bauvertragsentwurf vor der Unterzeichnung vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen, der solche und andere Probleme aus Erfahrung schnell entdeckt.
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