Wer jetzt seinen Bauvertrag abgeschlossen hat, wird möglicherweise bereits im Winter bauen. Doch was passiert dann auf der Baustelle?
Wer sichert Rohbau und auf der Baustelle lagernde Bauteile gegen Eis, Schnee und Dauerregen? Hier ist der Bauunternehmer in der Pflicht, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Bis zur Bauabnahme eines Hauses durch die Bauherren muss die Baufirma das Gebäude sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Winterschäden schützen. Art und Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen richten sich dabei nach den jeweiligen Gegebenheiten. Doch genau hier liegt nach Erfahrung des VPB die Quelle für Konflikte. Um sich vor unnötigen Streitigkeiten zu schützen, rät der VPB deshalb, bei Bauarbeiten, die über den Winter laufen, von vornherein klare vertragliche Regelungen zu treffen, wie und mit welchem Aufwand die Baustelle gesichert werden muss. Private Bauherren sollten sich dazu vom unabhängigen Bausachverständigen beraten lassen.
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