Bundesförderung für effiziente Gebäude – Was wird gefördert?

Wenn Sie Ihr Eigenheim energetisch sanieren möchten oder planen, ein energiesparendes Effizienzhaus zu bauen, haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Sanierungsmaßnahmen oder den Neubau durch eine staatliche Förderung finanziell versüßen zu lassen. Damit senken Sie nicht nur Ihre Heizkosten und klimaschädlichen CO2-Emissionen, sondern auch die Kosten für die Sanierung bzw. den Hausbau: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden viele Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien attraktiv gefördert. Wir zeigen Ihnen, wie sich Ihr Beitrag zum Klimaschutz bezahlt macht.

27.01.2023

Zusammenfassung:

  • Im Rahmen der Bundesförderung für effizienzte Gebäude können Sie sich für die energetische Sanierung Ihres Altbaus oder den Neubau eines Effizienzhauses attraktive Fördermittel sichern.
  • Mit der BEG werden sowohl Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer neuen Heizung und neuer Fenster oder das Dämmen der Hausfassade sowie Komplettsanierungen finanziell unterstützt. Auch Bauherren sogenannter Effizienzhäuser dürfen sich über eine Förderung für Gebäude freuen.
  • Welche Sanierungsmaßnahmen machen Sinn, welches Heizsystem passt zu mir und meinem Eigenheim und lohnt sich der Bau eines Effizienzhauses? Wer die Hilfe eines Energieeffizienz-Experten in Anspruch nimmt, kann auch dafür eine Förderung beantragen.

Deutschland hat zusätzliche Schritte eingeleitet, um seine CO2-Emissionen in den kommenden Jahren drastisch zu reduzieren und so die auf europäischer Ebene vereinbarten Klimaschutzziele einzuhalten. Helfen sollen dabei auch einer Erhöhung der Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Hausbesitzer und Bauherren können sich an den Fördertöpfen der BEG bedienen, um ihre Kosten für die energetische Sanierung eines Altbaus oder den Bau eines besonders klimafreundlichen Effizienzhauses zu reduzieren. Die BEG ersetzt – gegebenfalls mit einer Übergangsfrist – die bisherigen, bundesweiten Förderagebote. Auch wenn sich einiges ändert, werden die Fördermittel nach wie vor bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt und ausbezahlt. Ab 2023 haben Sanierungswillige und Bauherren dann die Wahl, ob sie lieber einen zinsverbilligten Förderkredit von der KfW oder einen Investitionszuschuss vom BAFA haben möchten.

Welche Maßnahmen werde im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert?

Hausbesitzer, die an ihrem Bestandsgebäude Einzelmaßnahmen durchführen lassen, um die Energieeffizienz zu erhöhen und dadurch kräftig Heizkosten zu sparen, haben die Möglichkeit, hierfür eine staatliche Förderung im Rahmen der BEG zu beantragen: Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie das Dämmen von Hausfassade und Dach oder der Austausch alter Fenster und Türen. Des Weiteren können Sie eine Förderung für die Modernisierung und den Austausch Ihrer alten Heizung und für die Heizungsoptimierung beantragen. Außerdem stellt das BAFA und die KfW für den Einbau einer Lüftungsanlage Fördermittel bereit. Auch der Neubau eines Effizienzhauses und der Ersterwerb eines Effizienzhauses wird mit attraktiven Krediten und Tilgungszuschüssen sowie mit Investitionszuschüssen bedacht. Und als wäre das noch nicht genug: Selbst die Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten gehört zu den förderfähigen Leistungen im Rahmen der BEG. In der Folge bringen wir etwas Licht in den „Förder-Dschungel“ und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Kosten für Ihr Sanierungs- und Neubauprojekt reduzieren können.

Info

KfW oder BAFA, Zuschuss oder Kredit?

Lassen Sie sich nicht verwirren! Um das Antragsverfahren einfacher zu gestalten und die Förderangebote zu bündeln, wurde im Sommer 2021 die BEG eingeführt. Die BEG ist in drei Programme unterteilt:

  • Wohngebäude (BEG WG)
  • Einzelmaßnahme (BEG EM)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Ihr Antrag im Rahmen der BEG wird weiterhin von der KfW und dem BAFA bearbeitet. Neu ist: Alle Förderangebote können mit nur einem Antrag bei einer der beiden Institutionen abgerufen werden. Spätestens bis 2023 soll sich das Verfahren weiter vereinfachen. Dann gilt: Wer einen Zuschuss haben möchte, stellt seinen Antrag beim BAFA. Wer einen Kredit benötigt, der stellt seinen Antrag bei der KfW.

Wie wird die energetische Sanierung meines Eigenheims gefördert?

Das Dämmen von Hausfassade und Dach, der Austausch alter Fenster und die Modernisierung von veralteter Heiztechnik machen sich für Hausbesitzer doppelt bezahlt. Denn durch energetische Sanierungsmaßnahmen reduzieren Sie nicht nur Ihre klimaschädlichen CO2-Emissionen, sondern Sie verhindern gleichzeitig, dass Ihre Haushaltskasse angesichts ständig steigender Energiekosten in Schieflage gerät. Weil das Modernisieren der eigenen vier Wände in der Regel mit sehr hohen Ausgaben verbunden ist, greift Ihnen der Staat mit finanziellen Zuwendungen großzügig unter die Arme. Im Rahmen der BEG werden sowohl Einzelmaßnahmen sowie eine Kombination verschiedener Einzelmaßnahmen durch zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen und mit Investitionszuschüssen gefördert. Wie hoch die Förderung durch die BEG unterm Strich ausfällt, ist daran geknüpft, wie energieeffizient Ihr Gebäude (Effizienzhaus-Stufe) nach der Durchführung aller Modernisierungsmaßnahmen ist.

Im Rahmen der BEG EM werden Einzelmaßnahmen sowie die Kombination von Einzelmaßnahmen gefördert. Als förderfähige Kosten können Sie bis maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit im Kalenderjahr anrechnen lassen.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (BAFA und KfW), Zuschuss und Kredit:

    Maßnahmen an der Gebäudehülle:
    - 20 Prozent für das Dämmen der Gebäudehülle (Fassadendämmung, Dachdämmung, Geschossdeckendämmung, Bodenflächen)
    - 20 Prozent für die Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
    - 20 Prozent für den sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung

    Förderung für Maßnahmen an der Anlagentechnik:
    - 20 bis 50 Prozent für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen (Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“, Gas-Hybrid-Heizungen, Solarthermie-Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, erneuerbare Energien-Hybridheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Errichtung, den Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes)
    - 20 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
    - 20 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
    - 20 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von alten Heizungspumpen
     
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) (BAFA und KfW), Zuschuss und Kredit:

    - Effizienzhaus 40 EE: Tilgungs-/Investitionszuschuss: 50 % | max. Zuschussbetrag 75.000 Euro | max. Kredithöhe 150.000 Euro
    - Effizienzhaus 40: Tilgungs-/Investitionszuschuss: 45 % | max. Zuschussbetrag 54.000 Euro | max. Kredithöhe 120.000 Euro
    - Effizienzhaus 55 EE: Tilgungs-/Investitionszuschuss: 45 % | max. Zuschussbetrag 67.500 Euro | max. Kredithöhe 150.000 Euro
    - Effizienzhaus 55: Tilgungs-/Investitionszuschuss: 40 % | max. Zuschussbetrag 48.000 Euro | max. Kredithöhe 120.000 Euro
    - Effizienzhaus 70 EE: Tilgungs-/Investitionszuschuss: 40 % |max. Zuschussbetrag 60.000 Euro | max. Kredithöhe 150.000 Euro
    - Effizienzhaus 70: Tilgungs-/Investitinszuschuss: 35 % | max. Zuschussbetrag 42.000 Euro | max. Kredithöhe 120.000 Euro
    - Effizienzhaus 85 EE: Tilgungs-/Investitionszuschuss: 35 % | max. Zuschussbetrag 52.500 Euro |max. Kredithöhe 150.000 Euro
    - Effizienzhaus 85: Tilgungs-/Investitionszuschuss: 30 % |max. Zuschussbetrag 36.000 Euro |max. Kredithöhe 120.000 Euro
    - Effizienzhaus 100 EE: Tilgungs-/Investitionszuschuss: 32,5 % |max. Zuschussbetrag 48.750 Euro | max. Kredithöhe 150.000 Euro
    - Effizienzhaus 100: Tilgungs-/Investitionszuschuss: 27,5 % |max. Zuschussbetrag 33.000 Euro |max. Kredithöhe 120.000 Euro
    - Effizienzhaus Denkmal EE: Tilgungs-/Investitionszuschuss: 30 % | max. Zuschussbetrag 45.000 Euro | max. Kredithöhe 150.000 Euro
    - Effizienzhaus Denkmal: Tilgungs-/Investitionszuschuss: 25 % | max. Zuschussbetrag 30.000 Euro | max. Kredithöhe 120.000 Euro

Das BEG sieht nicht nur eine attraktive Förderung für Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand vor, sondern unterstützt Sie auch beim Bau oder Ersterwerb eines Effizienzhauses.

Wie wird ein Neubau im Rahmen der BEG gefördert?

ACHTUNG: Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Förder­mittel für die Effizienz­haus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienz­gebäude-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse bereits komplett ausge­schöpft. Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden!

Wenn schon, denn schon! Sie planen, ein neues Haus zu bauen? Dann sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf das Thema Energieeffizienz richten. Denn ein energieeffizientes Eigenheim macht sich gleich doppelt bezahlt! Zum einen sind Sie in Zukunft vor zu hohen Heizkosten gefeit, zum anderen werden durch die BEG alle Effizienzhäuser mit einem Kredit inklusive attraktivem Tilgungszuschuss gefördert, die nach ihrer Fertigstellung einen besseren energetischen Standard vorweisen können als es der gesetzliche Mindeststandard verlangt. Dabei gilt: Je besser bzw. niedriger die von Ihnen erzielte Effizienzhaus-Stufe, desto höher ist dabei die Förderung im Rahmen der BEG.

  • Ab dem 20.04.2022 können (wieder) Förderanträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienz­hauses gestellt werden! Grundsätzlich gilt: Der Antrag muss eingereicht werden, bevor ein Liefer- oder Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschrieben wird. Planungs- und Beratungs­leistungen können aber schon vor Antragsstellung in Anspruch genommen nehmen. Das sind die neuen Förderkonditionen:

    - Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungs-/Investitionszuschuss | max. Zuschussbetrag von 15.000 Euro | max. Kredithöhe 150.000 Euro
    - Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % Tilgungs-/Investitionszuschuss | max. Zuschussbetrag von 18.750 Euro | max. Kredithöhe 150.000 Euro
    - Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % Tilgungs-/Investitionszuschuss | max. Zuschussbetrag von 18.750 Euro | max. Kredithöhe 150.000 Euro

    Sie haben noch Fragen? Zusätzliche Informationen finden Sie hier.

Wie wird die Energieberatung gefördert?

Der Weg hin zu einem energieeffizienten Eigenheim ist kein leichter. Ganz im Gegenteil. Zu beurteilen und zu entscheiden, mit welchen Sanierungsmaßnahmen sich die größtmöglichen Einspareffekte erzielen lassen – ohne dass Ihnen dabei die Kosten über den Kopf wachsen! –, fällt in das Aufgabengebiet von Energieeffizienz-Experten. Diese sind auf die Energieberatung in den Bereichen Neubau und Sanierung spezialisiert und unterstützen Sie auch beim Thema Förderung. Ihren persönlichen Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienz in Wohngebäuden finden Sie über diese Expertensuche. Übrigens: Auch für die Arbeit eines Energieeffizienz-Experten können Sie eine Förderung für die damit verbundenen Kosten beantragen!

Möchten auch Sie an Ihrem Eigenheim eine energetische Sanierung durchführen oder planen Sie, ein energieeffizienten Neubau, dann haben Sie gleich mehrere Anlaufstellen, bei denen Sie sich um Expertenrat und eine Förderung für diese Beratung bemühen können:

  • Bundesförderung für die Energieberatung der Verbraucherzentralen:
    Egal, ob Sie Ihre Strom- oder Heizkosten senken, Ihr Eigenheim mit einer Wärmedämmung fit für die Zukunft machen oder regenerative Heiztechnik installieren wollen, die Verbraucherzentralen unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben mit Online- und Telefonberatungen sowie mit persönlichen Beratungsgesprächen. Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sind diese Leistungen kostenlos oder zu einem kleinen Beitrag zu haben. Ratsuchenden steht für Terminvereinbarungen und erste Fachfragen die kostenfreie Hotline zur Verfügung: 0800 – 809802 400.
    Sie haben noch Fragen? Zusätzliche Informationen finden Sie hier.
     
  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (BAFA), Zuschuss:
    80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude übernimmt der Staat! Im Rahmen dieser Beratung wird der aktuelle energetische Zustand Ihres Gebäudes vor Ort durch einen Energieberater begutachtet. Anschließend erarbeitet der Experte für Sie ein Sanierungskonzept bzw. einen individuellen Sanierungsfahrplan. Die Höchstförderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäuser 1.300 Euro, bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten 1.700 Euro. Alles was Sie tun müssen, um die Förderung zu erhalten, ist einen zugelassenen Energieberater zu beauftragen, der den Zuschuss für seine Arbeiten beim BAFA beantragt. Sie erhalten dann von Ihrem Energieberater eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung.
    Sie haben noch Fragen? Zusätzliche Informationen finden Sie hier.
     
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA und KfW), Zuschuss und Kredit:
    Wenn Sie die energetische Sanierung – egal, ob Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung! – Ihres Zuhauses in Angriff nehmen oder einen Neubau errichten wollen, können Sie für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten einen zinsgünstigen Kredit inklusive Tilgungszuschuss oder aber einen Investitionszuschuss bei der KfW bzw. beim BAFA beantragen. Eine geförderte Fachplanung und Baubegleitung ist aber nur in Verbindung mit der Inanspruchnahme einer BEG-Förderung möglich: BEG: Einzelmaßnahme, BAFA Zuschuss oder KfW-Kredit (261, 262, 263, 264) sowie BEG: Wohngebäude (BEG WG), KfW-Kredit (261, 262, 264) und KfW-Zuschuss (461, 464).
    Sie haben noch Fragen? Zusätliche Informationen finden Sie hier.

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