Neues Jahr, neue Regelungen: In vielen Bereichen des täglichen Lebens gelten in diesem Jahr neue Vorschriften. Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hat ein paar davon zusammengefasst.
In diesem Jahr wird sich mit dem Klimapaket der Bundesregierung für Hauseigentümer – mal abgesehen von neuen Förderbedingungen – nichts weiter verändern. Erst im kommenden Jahr soll sich die CO2-Steuer auf die Preise für fossile Kraft- und Brennstoffe wie zum Beispiel Heizöl und Erdgas auswirken. Für Ölheizer ändert sich damit im kommenden Jahr nichts. Sie dürfen ihre Ölheizung ganz normal weiter betreiben – das übrigens auch über das Jahr 2026 hinaus, können ihren Energievorrat auffüllen und bei Bedarf auf eine effiziente Öl-Brennwertheizung modernisieren. Und auch das wird nach 2026 unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein. Infos dazu gibt es auf www.zukunftsheizen.de.
Läuft der Heizkessel 30 Jahre, muss er unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Nun trifft es Heizkessel mit Baujahr vor 1990. Auskunft über das Kesselbaujahr gibt das Typenschild auf dem Heizgerät, das Schornsteinfegerprotokoll oder die Rechnung der Anlage. Doch nicht für alle Heizkessel ist nach 30 Betriebsjahren zwingend Schluss: Heizgeräte mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik dürfen weiter betrieben werden. Auch wer sein Haus mit weniger als drei Wohneinheiten seit spätestens 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist auch von der Austauschpflicht ausgenommen. Aber auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Erneuerung der Heizung ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine Modernisierung in Erwägung zu ziehen. Als Faustregel gilt: Ist eine Heizung älter als 20 Jahre, lohnt sich der Austausch fast immer.
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