Klimapaket – Was sich für Hauseigentümer ändert

Das Klimapaket der Bundesregierung bringt Änderungen auch für Hauseigentümer, Geschäftsführer Florian Becker vom Bauherren-Schutzbund hat die Details.

27.01.2023
Aufmacher Klimapaket
Foto: Foto: Pixabay/congerdesign/ bearbeitet: Family Home Verlag

Ende 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 – kurz: Klimapaket – beschlossen. Es beinhaltet Vorgaben für alle Immobilienkäufer und Hausbesitzer, außerdem legt es einen CO2-Preis für Gebäude fest. Der Preis von 25 Euro je Tonne CO2 wird ab 2021 die Energiekosten von unsanierten Altbauten, die fossile Brennstoffe zum Heizen nutzen, erheblich erhöhen. Experten haben errechnet, dass der Zuschlag bei einer Ölheizung mit einem Verbrauch von jährlich 2.000 Litern Heizöl in den nächsten fünf Jahren bei insgesamt rund 1.200 Euro liegen wird. Ab 2025 wird bereits ein CO2-Preis von 55 Euro je Tonne fällig, in den Folgejahren ist mit einer weiteren Preissteigerung zu rechnen. Die Folge: Hausbesitzer mit einer Öl- oder Gasheizung werden sich in den nächsten zehn Jahren auf erhebliche Energiekostensteigerungen einstellen müssen.

Steuerlicher Anreiz

Das Klimapaket unterstützt Immobilienbesitzer, die ihr Gebäude modernisieren. Dazu wird es eine Reihe von Förderbausteinen geben, etwa die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Modernisierungsmaßnahmen. Tauscht der Hausbesitzer die Fenster aus, dämmt die Fassaden, baut eine Lüftungsanlage ein oder erneuert die Heizungsanlage, hat er ab diesem Jahr die Möglichkeit, 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Investitionskosten steuerlich geltend zu machen. Der Maximalbetrag von 40.000 Euro wird verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen.
Offen ist zum aktuellen Zeitpunkt noch, wie hoch die Bundesregierung den gesamten Förderrahmen kalkuliert und wie lange gefördert werden soll. Hier müssen die langfristigen Modernisierungsintervalle berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass auch eine Energieberatung zu 50 Prozent steuerlich geltend gemacht werden kann. Damit Verbraucher die beste Lösung erzielen, sollten sie sich jedoch unbedingt produktneutral und fachlich fundiert durch einen unabhängigen Sachverständigen beraten lassen.

Heizungstausch

Bereits viel berichtet wurde über die Austauschprämie für alte Ölheizungen. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt bis zu 45 Prozent der Kosten einer neuen Heizungsanlage, wenn diese ein klimafreundliches Modell auf Basis erneuerbarer Energien ist. So wird der volle Zuschuss beispielsweise für eine Wärmepumpe und eine Biomasseanlage gezahlt. Einen 40-prozentigen Zuschuss erhält der Hausbesitzer für eine neue Erdgas-Hybridheizung, bei der ein Viertel der eingesetzten Energie beispielsweise aus einer Solarthermie-Anlage kommt. Der Staat wird auch dann einen Förderzuschuss zahlen, wird keine alte Ölheizung ersetzt. Noch 35 Prozent Investitionszuschuss erhält derjenige, der
sich etwa eine neue, vollständig mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung einbaut.

Mit Qualitätskontrolle

Neben diesen direkten Förderungen über Zuschüsse oder steuerlicher Abschreibung bestehen weiterhin die Förderprogramme der KfW für energetische Modernisierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern. Hier plant die Bundesregierung die Förderungen spürbar zu erhöhen. Bei KfW-Maßnahmen muss die Qualität der Bauausführung kontrolliert werden. Rein formal ist eine Fachunternehmererklärung ausreichend. Diese hat allerdings Tücken. Gerade bei komplexeren Modernisierungsmaßnahmen und in Anbetracht der weiterhin hohen Anzahl an Ausführungsmängeln ist generell eine von der Bauausführung unabhängige Qualitätskontrolle zu empfehlen. Was die KfW nicht mehr fördert, sind Einzelmaßnahmen für Heizungen, dies läuft nun fast ausschließlich über die BAFA.

Neuerungen durch das GEG

Neben dem Klimapaket sorgt auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für neue Vorgaben im Gebäudebestand. Auch wenn es sich in erster Linie an Neubauten richtet und hier zum Beispiel den einzuhaltenden Energiestandard vorgibt, treffen einige Regelungen auch Erwerber und Besitzer einer Bestandsimmobilie. Wer ein unsaniertes Haus erwirbt, soll sich zukünftig energetisch beraten lassen. Ebenso soll es eine Beratungspflicht vor einer Modernisierung geben. Sie greift unter anderem, wenn mehr als zehn Prozent der Gebäudefassade, der Kellerdecke, obersten Geschossdecke oder des Dachs baulich bearbeitet wird. Darüber hinaus sieht das GEG vor, dass ab 2026 der Einbau einer neuen Ölheizung, mit wenigen Ausnahmen, grundsätzlich verboten sein wird.

Ausblicke

Die Erwerber von Bestandsimmobilien und Hauseigentümer sollten bei ihrer Planung bedenken, dass bei unsanierten Altbauten in absehbarer Zeit eine energetische Modernisierung unausweichlich ist. Zum einen wird die verbrauchte Energie ein zunehmend größerer Kostenfaktor. Zum anderen steigen die Vorgaben an die Bautechnik. Insbesondere Heizungsanlagen, die mit fossilen Energien betrieben werden, sind ein Auslaufmodell. Das betrifft vor allem die Ölheizung. Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit Hilfe einer individuellen Modernisierungsberatung auf die unausweichlichen Baumaßnahmen vorzubereiten. Mit einem Konzept können die notwendigen Maßnahmen sowohl zeitlich als auch finanziell gut geplant und aufeinander abgestimmt werden. Auf diese Weise drohen auch keine bösen Überraschungen, vielmehr zufriedenstellende Ergebnisse.

Vorschau
  • Bauherren-Schutzbund e.V.
    Brückenstraße 6
    10179 Berlin

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