Bauvertrag – Hausrecht nicht nehmen lassen!

Baufirmen, die auf dem Grundstück der Bauherren ein schlüsselfertiges Haus bauen, müssen während der Bauzeit Zutritt zum Grundstück haben, damit sie dort arbeiten und ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Auftraggebern erfüllen können.

29.11.2023
Außenansicht Family 119 von Dan-Wood Family
Foto: Dan-Wood Family

Manche Baufirmen lassen sich dazu im Bauvertrag sogar das Hausrecht sichern. Das beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) in jüngster Zeit öfter und warnen davor, solche Vertragspassagen zu akzeptieren. Hat die Baufirma nämlich das Hausrecht, kann sie den Bauherren den Zutritt zum eigenen Grundstück verweigern. Die Bauherren haben dann keine Möglichkeit mehr, den Baufortschritt und die Qualität der Arbeiten zu kontrollieren. Der VPB rät deshalb, das Hausrecht nicht an die Baufirma abzutreten. Falls doch, dann nur mit der Einschränkung, dass dies ausdrücklich nicht gilt gegenüber den Bauherren selbst und gegenüber den von ihnen benannten Personen, sprich den eigenen unabhängigen Bausachverständigen. Bauherren, so lautet eine weitere VPB-Empfehlung, sollten in so einem Fall auch sicherstellen, dass sie einen oder sogar mehrere Schlüssel bekommen, damit sie und ihr Berater jederzeit Zugang zur Baustelle haben.

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