Sanierungspflicht – EU verzichtet auf Sanierungszwang

Die EU verzichtet darauf, Hauseigentümern konkrete Sanierungspflichten aufzuerlegen. „Das ist ein gutes Ergebnis. Es gibt den Hauseigentümern die notwendige Flexibilität, ihre Gebäude bis 2045 klimaneutral umzubauen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

08.12.2023
Fassadendämmung mit Holzfaserdämmstoffen von Sto
Foto: Sto AG

In den vergangenen zwei Jahren hatten sich die europäischen Eigentümerverbände dafür eingesetzt, dass die EU auf Mindestenergiestandards verzichtet. Diese hätten zu einem massiven Werteverfall, Vermögensverlust und zahlreichen Hausnotverkäufen geführt. „Diese Gefahr ist nun vom Tisch. Nichtsdestotrotz stehen die Hauseigentümer in Deutschland und ganz Europa vor enormen Herausforderungen“, stellt Warnecke fest. Denn die Einigung von Parlament, Kommission und Rat sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für den Wohnsektor sicherstellen müssen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent im Vergleich zu 2020 sinkt.

„Um diese Ziele und die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, bedarf es in Deutschland keine weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Sie wären sogar schädlich. Eine CO2-Bepreisung mit einer Rückgabe der Einnahmen an die Bürger in Form eines Klimageldes wäre der einfachste, günstigste und wirksamste Weg“, betonte Warnecke.

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